Ersthelfer-Seminare
Erste Hilfe rettet Leben. Nach § 26 DGUV Vorschrift 1 haben Unternehmen dafür zu sorgen, dass ausreichend ErsthelferInnen bereit stehen. Die Kosten für deren Aus- und Weiterbildung werden durch uns als Unfallkasse MV unterstützt. Bis spätestens 3 Wochen vor einem Kurs kann ein Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse MV gestellt werden. Die Wahl der lizensierten Anbieter steht dabei frei und ist mit gezielter Bundesland-Suche auf den Seiten der www.bg-gseh.de möglich.
Erste Hilfe soll Leben retten. Aufgrund der aktuellen Situation durch das Corona-Virus bieten Zusammenkünfte vieler Menschen auf engem Raum auch ein Ansteckungsrisiko, wobei die Kursanbieter hygienische Erfordernisse in besonderem Maße beachten. Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen wie DLRG, DRK, Johanniter und Malteser in Mecklenburg-Vorpommern lassen ihre Kurse vorerst meist bis zum 30. April pausieren.