Service - alles rund um die IT-Umstellung
Alle wichtigen Hinweise sowie den jeweils aktuellen Stand zur Umstellung finden Sie ab sofort auf dieser Serviceseite.
Bei Fragen* wenden Sie sich bitte an:
*Bitte senden Sie KEINE Unfallanzeigen an diese E-Mail-Adresse. Richten Sie Ihre Fragen rund um Leistungsansprüche und Versicherungsfragen weiterhin an leistung@uk-mv.de
Wir entwickeln unsere digitalen Services für Sie kontinuierlich weiter. In diesem Zusammenhang modernisieren wir aktuell unsere IT-Infrastruktur.
Diese Weiterentwicklung ist ein wichtiger Schritt, um Ihnen unsere Dienstleistungen auch künftig zuverlässig, sicher und effizient zur Verfügung zu stellen und unsere Angebote zukunftsfähig auszubauen.
Was bedeutet das für Sie?
Im Zuge der Umstellung kann es ab Juni 2026 vereinzelt zu längeren Reaktionszeiten sowie zu vorübergehenden Einschränkungen bei einzelnen Dienstleistungen kommen.
Wir setzen alles daran, die Umstellung so reibungslos wie möglich umzusetzen und mögliche Auswirkungen für Sie so gering wie möglich zu halten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Bitte beachten Sie, dass wir ab dem 13.07.26 bis voraussichtlich 20.07.26 größtenteils nur telefonisch und nicht per Mail erreichbar sind.
Informationen rund um
Damit wir Ihnen die Seminarbuchung künftig noch einfacher gestalten können, führen wir aktuell ein neues Buchungsportal ein. Aus diesem Grund ist die Buchung der Seminare leider nicht mehr möglich.
Selbstverständlich informieren wir Sie an dieser Stelle umgehend, sobald die Buchung wieder freigeschaltet ist. Die Veröffentlichung der Seminare für das 2. Halbjahr sowie die Buchung über das neue Portal sind ab dem 10.08.26 geplant. Sobald das neue Portal “meineUKMV” zur Seminarbuchung freigeschaltet ist, finden Sie auf dieser Seite alle Anleitungen und wichtigen Informationen.
Bereits gebuchte Seminare finden wie geplant statt. Diese werden weiterhin zuverlässig von uns bearbeitet.
Das bisherige Extranet der Unfallkasse MV kann ab dem 17.06.2026 nicht mehr für die elektronische Meldung von Unfallanzeigen genutzt werden. Exportieren Sie sich bei Bedarf bis zum 16.06. die bereits gemeldeten Unfallmeldungen aus Ihrer „Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen“.
Die Unfallanzeige steht während der Umstellungsphase vorübergehend nicht zur Verfügung. Nutzen Sie gerne alternativ für Unfallmeldungen in dieser Zeit das Serviceportal der DGUV oder senden sie uns das passende ausgefüllte Formular „Unfallanzeige für Arbeitnehmende“ bzw. „Unfallanzeige für Kinder in Kindergärten & Schulen, Studierende“ per Post zu.
Ab dem 20.07.2026 steht Ihnen das neue Portal „meineUKMV“ zur Verfügung. Alle Informationen rund um Zugang, Nutzung des Portals und alle Anleitungen finden Sie in Kürze auf dieser Seite.
Die Antragstellung für die Kostenübernahme der Ersten Hilfe-Aus- und Fortbildung ist ab Ende Juni und im Juli leider nicht möglich.
Bitte planen Sie dies für die Buchung Ihrer Lehrgänge ein, da die Genehmigung Ihres Antrages durch die Unfallkasse grundsätzlich vor der Durchführung des Kurses vorliegen muss.
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne. Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Erste Hilfe: Stefanie Magdowski, Telefon 0385 5181-402
FAQ - Portal "meineUKMV"
Wir möchten Ihnen den Umgang mit unserem Serviceportal “meineUKMV”, welches Ihnen ab dem 20.07.2026 zur Verfügung steht, so einfach wie möglich machen. Hier beantworten wir Ihre Fragen, zum Beispiel: Wie legitimiere ich mein Unternehmen in “meineUKMV”? Wie buche ich ein Seminar und was ist bei der Erstattung einer Unfallanzeige zu beachten? Außerdem stellen wir Ihnen einige Klickanleitungen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie: die Seminarbuchung ist erst ab dem 10.08.2026 wieder möglich.
Sie haben Fragen, die hier noch nicht beantwortet wurden? Schreiben Sie uns an service@uk-mv.de. Wir freuen uns, den Fragenkatalog für Sie passend zu ergänzen.
Unternehmen: Registrierung, Legitimierung, Berechtigungen
Zunächst müssen sich die Unternehmensverantwortlichen* registrieren (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und ein Passwort festlegen. Nachdem die angegebene E-Mail-Adresse verifiziert wurde, kann der Zugang zum geschützten Bereich „Unternehmen“ eingerichtet werden. Hierzu brauchen Sie die Unternehmensnummer und eine Legitimierungs-ID (LEG-ID).
Wenn Sie sich als Unternehmensverantwortliche/r registriert haben, können Sie die LEG-ID über Meine UK MV anfordern. Klicken Sie dazu auf „Legitimierungs-ID anfordern“. Das LEG-ID-Schreiben ist aus datenschutzrechtlichen Gründen immer an das Hauptunternehmen adressiert. Eine Freischaltung für einzelne Unternehmensstandorte ist nicht möglich. Unternehmensverantwortliche können weiteren Personen Zugriff auf Funktionen in Meine UK MV einrichten. Das können auch Beschäftigte an anderen Standorten sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie die LEG-ID über den Postweg erhalten und ein Zustellzeitraum von 2-3 Werktagen einzuplanen ist.
*Der Begriff „Unternehmensverantwortliche“ umfasst die zur Legitimation berechtigten Leitungspersonen im Unternehmen.
Im Menü „Konto verwalten“ lassen sich Name, Vorname, Telefonnummer und Mailadresse der Kontoinhabenden ändern.
Jede Legitimierungs-ID (LEG-ID) kann nur einmal verwendet werden. Sie können aber bei Bedarf eine neue LEG-ID beantragen. Gehen Sie in diesem Fall so vor wie bei der ersten Legitimation. In “meineUKMV” wird dazu „Legitimierungs-ID anfordern“ angeklickt. Bitte beachten Sie: Eine neue LEG-ID soll nur von den Unternehmensverantwortlichen oder von Mitarbeitenden angefordert werden, die sie zur Anforderung beauftragt haben.
Über den Menüpunkt „Berechtigungen verwalten“ können Unternehmensverantwortliche weiteren Benutzenden Zugriff auf Funktionen in “meineUKMV” einrichten. Durch das Aktivieren der entsprechenden Checkboxen erhalten die genannten Benutzenden die Berechtigung, die dazu gehörenden Seiten zu bearbeiten.
In einem Unternehmen können mehrere Personen für einen Vollzugriff legitimiert sein. Jede dieser Personen kann andere Nutzende mit Vollzugriff löschen bzw. Berechtigungen entziehen.
Soweit es im Unternehmen keine weiteren Unternehmensverantwortlichen mit Vollzugriff gibt, kann sich eine weitere Person für den Vollzugriff legitimieren und dann die aus dem Unternehmen ausgeschiedene Person löschen.
In dem Fall melden sich die Unternehmensverantwortlichen mit ihrer in meineUKMV hinterlegten E-Mail-Adresse an und klicken auf den Link „Kennwort vergessen“. Sie werden dann zur Erstellung eines neuen Passwortes weitergeleitet. Die UK MV vergibt keine neuen Passwörter.
Schulen registrieren und legitimieren
Ihr Zugang zum Portal führt über Ihren Schulträger. Er kann Ihre Schule berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Grund für diese Regelung ist, dass Ihr Schulträger bei der UK MV als Unternehmen geführt wird. Ihre Schule ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Schulträgers) hinterlegt. Im Portal können sich nur Unternehmen registrieren, Betriebsstätten dagegen nicht. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Schulträger gehen, damit er Ihre Schule berechtigt.
Die Legitimations-ID erhält Ihr Schulträger, denn dieser wird bei der UK MV als Unternehmen geführt. Ihre Schule ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Schulträgers) hinterlegt. Betriebsstätten erhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine eigene Legitimations-ID. Ihr Zugang zum Portal führt über Ihren Schulträger: Er kann Ihre Schule berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Schulträger gehen.
Für die Schülerunfallversicherung ist kein separates Passwort erforderlich. Jedes registrierte Unternehmen (hier: Ihr Schulträger) hat einen Portalzugang; darüber können die verschiedenen Personenkreise des Versicherungsschutzes (z. B. Kita-Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Angestellte) abgebildet werden.
Ja, die entsprechende Einbindung erfolgt über die Registrierung und nachfolgende Legitimation im Portal.
Kindertageseinrichtungen registrieren und legitimieren
Wenn Ihre Einrichtung zu einem Träger der Kindertageseinrichtungen gehört, führt Ihr Zugang zum Portal über Ihren Träger. Er kann Ihre Kita berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Grund für diese Regelung ist, dass Ihr Träger bei der UK MV als Unternehmen geführt wird. Ihre Kita ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Trägers) hinterlegt. Im Portal können sich nur Unternehmen registrieren, Betriebsstätten dagegen nicht. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Träger gehen, damit er Ihre Kita berechtigt.
Die Legitimations-ID erhält der Träger Ihrer Kita, denn dieser wird bei der UK MV als Unternehmen geführt. Ihre Kita ist als Betriebsstätte des Unternehmens (also Ihres Trägers) hinterlegt. Betriebsstätten erhalten aus datenschutzrechtlichen Gründen keine eigene Legitimations-ID. Ihr Träger kann Ihre Kita berechtigen, Unfälle über das Portal zu melden. Ihr nächster Schritt sollte also in Richtung Träger gehen.
Unfallanzeigen (Arbeits- & Schulunfälle)
Die Unfallanzeige ist vom Unternehmen, der Kindertagestätte, Schule oder Hochschule innerhalb von drei Tagen zu erstatten.
Das gilt für alle Arbeits- oder Wegeunfälle (z. B. Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Einrichtung), die bei Beschäftigten eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben oder tödlich verlaufen.
Bei Kita-Kindern, Schülerinnen & Schüler oder Studierenden muss eine Unfallanzeige erstattet werden, wenn durch den Unfall Behandlungsbedürftigkeit (in einer ärztlichen Praxis oder im Krankenhaus) besteht oder wenn der Unfall tödlich verlaufen ist.
Nein. Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Arbeitsunfalls ausschließlich unsere Unfallanzeigen bzw. die Unfallmeldung im Portal. Das Dienstunfallformular dient ausschließlich zur statistischen Erfassung von Dienstunfällen der Beamtinnen und Beamten.
Nein. Wir empfehlen jedoch dringend, sich zu registrieren, da der registrierte Zustand sicherstellt, dass die Unfall- und Berufskrankheitenanzeigen tatsächlich vom Mitgliedsunternehmen stammen und nicht beliebig, z.B. manuell oder maschinell von Dritten erstellt wurden.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind durch elektronische Datenübertragung nach § 2 Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung-UVAV) anzuzeigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung müssen dem Anzeigepflichtigen für diese elektronische Datenübertragung einen elektronischen Zugang zur Verfügung stellen (§ 2 Abs.2 UVAV). Über diesen Zugang werden die Anzeigedaten von den Anzeigepflichtigen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung an den Unfallversicherungsträger sowie an die nach § 193 SGB VII zuständige Arbeitsschutzbehörde übermittelt.
Vor Beginn der Datenerfassung können Sie daher in unserem Portal auswählen, ob die Unfallanzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet werden soll. Wählen Sie dazu die Option „Unfall anzeigen mit Weiterleitung an Gewerbeaufsichtsamt“. In Mecklenburg-Vorpommern obliegt der Arbeitsschutz dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS).
Wenn die Unfallanzeige nicht an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet werden soll, wählen Sie die Option „Unfall anzeigen“.
Hinweis: Wenn man die Option „Unfall anzeigen mit Weiterleitung an Gewerbeaufsichtsamt" auswählt, wird beim Klick auf „Absenden" automatisch eine Kopie der Unfallanzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde weitergeleitet. Das bedeutet, sie wird elektronisch zur Abholung bereitgestellt. Manche Behörden verwenden hierfür einen automatisierten zentralen Dienst
Bei der Erstattung einer Unfallanzeige über meineUKMV brauchen Sie lediglich anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats Kenntnis genommen hat.
Hierzu klicken Sie im Bearbeitungsassistenten der Unfallanzeige auf „Ja“, wenn die Frage „Wurde der Betriebs-/Personalrat informiert?“ erscheint (vorletzte Seite). Anschließend muss der Name der Person angegeben werden, die informiert wurde. Die Unterschrift des Betriebs-/Personalratsmitgliedes wird bei Unfallanzeigen, die in meineUKMV erstattet werden, nicht benötigt.
Sofern der Personalrat über das Portal Kenntnis über Unfallanzeigen nehmen soll, müssen entsprechende Berechtigungen (Unfallanzeige & Berufskrankheit melden/einsehen) vergeben werden. Ansonsten haben Sie immer die Möglichkeit die Unfallanzeige zwischenzuspeichern und ggf. auszudrucken.
Sie müssen Ihre Betriebsstätten/Niederlassung(en) zunächst berechtigen. Dazu rufen Sie bitte das Menü "Berechtigungen verwalten" auf und folgen den Anweisungen.
Falls Sie die Unfallanzeige zwischengespeichert haben, können Sie sie noch bearbeiten. Eine Korrektur bereits versandter Unfallanzeigen ist leider nicht möglich. Auch das Stornieren ist nicht vorgesehen. Die Unfallanzeige kommt wenige Minuten nach dem Versand im Anwendungssystem der UK MV an. Sie haben zwei Möglichkeiten:
- Sie schicken uns eine neue Unfallanzeige mit den korrekten Daten.
- Über das Kontaktcenter und die Anzeige Unfall/Berufskrankheit können Sie uns eine Nachricht zu der übersandten Unfallanzeige übermitteln.
Bitte schicken Sie uns keine Unfallanzeigen per E-Mail.
Im Portal werden aktuell Unfallanzeigen und die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit angeboten. Weitere elektronische Formulare werden noch aufgenommen. Über eine Upload-Funktion können Sie uns die entsprechenden Dokumente aber bereits übermitteln.
Dienstunfälle anzeigen
Personen, für die beamtenrechtliche Unfallfürsorgevorschriften gelten (in der Regel Beamtinnen und Beamte), stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Beamtinnen oder Beamte einen Unfall im Dienst oder als Folge ihres Dienstes erleiden, bezeichnet man diese Unfälle als Dienstunfälle. Bei einem Dienstunfall haben Beamtinnen und Beamte Anspruch auf Unfallfürsorge durch ihren Dienstherren. Wer als Beamtin oder Beamter einen Dienstunfall erleidet, muss ihn dem Dienstherrn melden.
Im Gegensatz dazu stehen Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier sind die Arbeitgebenden in der Pflicht: Sie müssen Unfälle ihrer Beschäftigten der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse melden.
Im Feld "Dienstunfall anzeigen" kann man keine Dienstunfälle von einzelnen Beamtinnen oder Beamten an den Dienstherrn melden. Die Anzeige von Dienstunfällen über unser Portal erfolgt ausschließlich im Rahmen der EUROSTAT-Meldepflicht. Hier ist die Dienststelle des Landes oder der Kommune angesprochen, die über die Anerkennung eines Dienstunfalles entscheidet: Sie muss das Feld "Dienstunfall anzeigen" in unserem Portal ausfüllen.
Nein. Bitte nutzen Sie zur Anzeige eines Arbeitsunfalls ausschließlich unsere Unfallanzeigen bzw. die Unfallmeldung im Portal.
Seminare
Wählen Sie Ihre Seminare über die Kachel „Seminare“ aus. Je nachdem, wie die Seminarbuchung in Ihrem Unternehmen organisiert ist, können Sie
- Seminare selbst buchen
- Seminare über die Seminarverantwortlichen Ihres Unternehmens buchen
Wählen Sie zunächst Ihre Wunschseminare aus. Für die Buchung folgen Sie den Schritten im Menü. Nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit der Reservierungsbestätigung und weiteren Hinweisen. Für die Seminarbuchung brauchen Sie sich nicht zu registrieren. Wir empfehlen jedoch eine Registrierung, da Sie dann einen Überblick über alle gebuchten Seminare haben und den Status haben.
Die Unternehmensverantwortlichen können bestimmten Mitarbeitenden die Verantwortung für die Seminarbuchungen übertragen. Die Seminarverantwortlichen buchen dann die Schulungen für Sie. Sie erhalten beide eine Reservierungsbestätigung.