Erste Hilfe

Unternehmer haben nach § 26 DGUV Vorschrift 1 dafür zu sorgen, dass ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen trägt die Unfallkasse.

Kurs-Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie in der  Datenbank der ermächtigten Stellen: https://www.bg-qseh.de. Wählen Sie dort einen Anbieter aus und melden sich dort für einen Ersthelfer-Kurs an. 
Bis spätestens 3 Wochen vor dem Kurs können Sie hier auf dieser Seite den Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse MV stellen.

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Wählen Sie bitte zuerst die für Sie relevante Betriebsart aus.
  2. Füllen Sie danach das Online-Formular aus und senden es an uns ab.
  3. Sie erhalten von uns umgehend eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  4. Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage.
  5. Die Kostenzusage übergeben Sie mit dem Anmeldebogen am Kurstag dem Kursleiter. Der Kursanbieter rechnet die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse MV ab.

NEU: für alle Erzieher*innen werden die Kosten von der Unfallkasse übernommen. Es muss kein Antrag mehr bei der BGW gestellt werden.

NEU: Neben den bisherigen Regelungen übernimmt die Unfallkasse zukünftig für alle angestellten Klassenlehrer*innen ebenfalls die Kosten.  Für verbeamtete Lehrkräfte trägt weiterhin das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern die Kosten. 

Hygienemaßnahmen für die Erste-Hilfe-Kurse und eine Checkliste können Sie in Form einer Handlungshilfe, die das konkrete Umsetzen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BAMS vom 20.04.2020 unterstützt, als PDF-Datei herunterladen. 

Hygienemaßnahmen für Erste-Hilfe-Kurse als PDF 
 

Antragstellung auf Kostenübernahme

Bitte wählen Sie Ihre Betriebsart aus:

Kindertageseinrichtungen

Tagespflegepersonen

Schulen

Unternehmen