Ehrenamtskarte kommt
Landtag stimmt Konzept zur Einführung einer landesweiten Ehrenamtskarte in MV zu
In den Sitzungen der vergangenen Woche beschäftigte sich der Landtag MV mit dem Konzept der Landesregierung zur Einführung einer Ehrenamtskarte. Für die Umsetzung des Konzeptes sei nach dem Beschluss des Landtages die Ampel nun auf "Grün" gestellt worden. "Die Einführung erfolgt in einem schrittweisen Prozess, startend im Januar 2020. Klar ist, die Ehrenamtskarte muss sich auf allen Ebenen entwickeln. Das zeigen alle Erfahrungen in den anderen Bundesländern und gilt insbesondere für den Umfang der Angebote und Vergünstigungen, die mit der Ehrenamtskarte verbunden sind", so Sozialministerin Stefanie Drese in der Landtagsdebatte.
Drese hob hervor, dass die landesweite Ehrenamtskarte nur mit vereinten Kräften und gemeinsamen Anstrengungen vieler Akteure sich zu einer würdigen Anerkennung für besonders bürgerschaftlich Engagierte entwickeln wird. Die Ministerin lud im Landtag große und kleine Unternehmen und Einrichtungen ein, sich mit Vergünstigungsmodellen an der Ehrenamtskarte zu beteiligen. "Für Firmen, aber auch für öffentliche Einrichtungen ist es auch aus Eigeninteresse attraktiv, bei der Ehrenamtskarte mizumachen: für die Kundenbindung und Erschließung neuer Kundengruppen sowie als sympathisches Werbeinstrument", so Drese. Neben der Gewinnung vieler Sponsoren und Akzeptanzstellen kommt es der Ministerin auch auf eine schlanke Verwaltung und wenig Bürokratie an. "Die Akteure vor Ort können sehr gut einschätzen, wer anhand der erarbeiteten Kriterien eine Ehrenamtskarte verdient hat. Niemand wird Stechuhr-Protokolle verlangen. Es geht hier um ehrenamtliches Engagement. Deshalb wird über Vereine, Institutionen, Kommunen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts eine einfache, unkomplizierte Anstragstellung erfolgen - natürlich auch digital."
Zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte gehören u.a. 250 Stunden im Jahr als zeitlicher Mindestaufwand bei einer Mindestdauer des ehrenamtlichen Engagements von drei Jahren (bei Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren ein Jahr), der Verein, die Institution oder die Kommune bestätigt das ehrenamtliche Engagement. Für die Ehrenamtskarte gibt es keine Limitierung.
Alle Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts engagiert sind oder für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig werden, sind bei der Unfallkasse MV gesetzlich unfallversichert.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Absicherung während der ehrenamtlichen Tätigkeit gibt es hier.