Versichert im Ehrenamt

Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich zum Wohle der Allgemeinheit, zum Beispiel als ehrenamtliche Mandatsträger, Richterinnen und Richter oder Elternbeiräte.

Wir belohnen Ihren Einsatz: Alle Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für die Allgemeinheit ehrenamtlich tätig werden, sind bei uns gesetzlich unfallversichert.

Ehrenamt oder bürgerschaftlich engagiert?

  • Ehrenamt

    Das klassische Ehrenamt umfasst einen auf Dauer angelegten, fest umrissenen Tätigkeitsbereich (Amt), für eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder für die Allgemeinheit. Der Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt stehen sowie den direkten Weg zu und von der ehrenamtlichen Tätigkeit. Wir möchten nachfolgend einige Bereiche der ehrenamtlichen Tätigkeitsfelder nennen:

    Kommunale Mandatsträgerinnen und -träger sind versichert z. B. bei:
     

    • Ausschuss-Sitzungen
    • Besprechungen
    • Offiziellen Besichtigungen
    • Schulungen
    • und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen.


    Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie Schöffinnen und Schöffen sind versichert 
    z. B. bei:
     

    • Vor- und Hauptverhandlungen
    • Besprechungen
    • mit den Verfahren zusammenhängenden Ortsterminen
    • Schulungen
    • und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen.


    Elternvertreterinnen und -vertreter sind versichert z. B. bei:
     

    • Elternausschusssitzungen
    • Schul- und Klassenkonferenzen
    • und auf den damit zusammenhängenden direkten Wegen.


    Darüber hinaus sind Personen ehrenamtlich tätig als z. B.:
     

    • vom Vormundschaftsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer
    • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
    • Schülerlotsinnen und -lotsen
  • Bürgerschaftliches Engagement

    Neben dem klassischen Ehrenamt engagieren sich viele Männer und Frauen aber auch ehrenamtlich für privatrechtliche Organisationen im Auftrag oder mit Einwilligung von öffentlich-rechtlichen Institutionen (sogenannte bürgerschaftlich Engagierte). Sie helfen z.B. bei den Tafeln vor Ort, als Lernpaten in der Kinderbetreuung, beim Bau eines Gemeinschaftshauses oder eines Kinderspielplatzes, bei Aufräum- oder Verschönerungsmaßnahmen ihres Ortes und an vielen anderen Stellen des öffentlichen Lebens, ohne dass es sich hierbei um klassische Ehrenamtstätigkeiten handelt.

    Der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon, ob das Engagement unmittelbar für die Kommune oder mittelbar als Vereinsmitglied ausgeübt wird. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung einer Gebietskörperschaft oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung erfolgt.

    Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich dann auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt bzw. der übertragenen Aufgabe verrichtet werden, sowie auf die damit verbundenen direkten Wege.

    Hier finden Sie die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit – Unfallversicherte im freiwilligen Engagement".
     

Übrigens: Auch Personen, die sich an dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) beteiligen, stehen während dieser Zeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir versichern alle Menschen, die im Rahmen ihres BFD unmittelbar für eine Gemeinde, Kommune oder eine öffentliche Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern tätig werden.