Versichert als Haushaltshilfe
Sie lassen Ihre Küchen wieder glänzen, kümmern sich in Ihrer Abwesenheit um Ihre Kinder oder erledigen Ihre Einkäufe. Als Beschäftigte privater Haushalte sind sie ebenfalls gesetzlich gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz greift während aller hauswirtschaftlichen Tätigkeiten sowie auf dem Hin- und Rückweg.
Wichtig: Haushaltshilfe immer anmelden!
Um die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung müssen sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber kümmern – die Haushaltsführenden also. Ist die Haushaltshilfe geringfügig beschäftigt, muss sie für das Haushaltscheckverfahren der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Liegt der monatliche Verdienst über 450 Euro, muss die Haushaltshilfe bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern angemeldet werden. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche ab Beschäftigungsbeginn durchgeführt werden.
Übrigens: Dies gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse privater Haushalte, die finanziell entlohnt werden. Neben den klassischen Reinigungskräften müssen also zum Beispiel auch Haushälterinnen und
Haushälter, Babysitter sowie Helferinnen und Helfer im Garten angemeldet werden.