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Versichert im Studium

Versichert im Studium
Ob Uni, Fachhochschule oder Hochschule: Beim Unfallversicherungsschutz machen wir keine Unterschiede.

Ob Uni, Fachhochschule oder Hochschule: Beim Unfallversicherungsschutz machen wir keine Unterschiede. Unser Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren und Kursen. Er erstreckt sich zudem auf sonstige von der Hochschule verantwortete Tätigkeiten, wie etwa die Teilnahme an Exkursionen im In- und Ausland, am allgemeinen Hochschulsport oder auf Tätigkeiten in der studentischen Mitverwaltung. Auch die direkten Wege zu und von der Hochschule stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Nähere Einzelheiten zum Unfallversicherungsschutz für Beschäftigte, Lehrende und Studierende an Hochschulen können Sie den ergänzenden Informationsbroschüren entnehmen.

Sichere Schule
Sichere Kita
Sicheres Krankenhaus

Kontakt und Info

Unfallkasse 
Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin

Telefon:  0385 / 51 81 - 0
Fax: 0385 / 51 81 - 111
IK-Nummer:  121390015
Betriebs-Nr.:  01681222