Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Mitarbeiter wegen häufiger oder längerer Krankheit ausfallen, ist das sowohl für sie selbst als auch für das Unternehmen nicht gut: sinkende Leistungsfähigkeit und steigende Personalkosten gehören zu den Folgen. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz: BEM – vor.  Es zielt darauf, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und einer erneuten Erkrankung  vorzubeugen. Der Arbeitgeber muss das BEM laut Gesetz (§ 167 Absatz 2 SGB IX) jedem Beschäftigen anbieten, der innerhalb von 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Ein BEM ist immer freiwillig, also nur mit der Zustimmung und Beteiligung des Mitarbeiters möglich, und wird an den Einzelfall angepasst.

Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es verschiedene Lösungsansätze und Methoden, mit denen die Unfallkasse MV seit vielen Jahren arbeitet. Unser Wissen und unsere Erfahrung nutzen wir in eigener Sache, unterstützen als gesetzlicher Unfallversicherungsträger darüber hinaus aber selbstverständlich auch unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten mit Rat und Tat. Für Ihre Fragen bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihrem Unternehmen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Seite.

Ansprechpartner:
Dipl. (FH) Reha.-Psych., M.A. Wirtsch.-Psych. Marc Irmer

E-Mail:
bem@remove-this.uk-mv.de

Informationen zum Thema BEM:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband: „Leitfaden zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Schritt für Schritt zurück in den Job“

Integrationsämter: ZBinfo „Das Betriebliche Eingliederungsmanagement“