Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Prävention 
  • Rehabilitation 
  • Entschädigung 

Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern hat in erster Linie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Nach Eintritt eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit hat die Unfallkasse die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen zu entschädigen.

Die Unfallkasse ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Leistungen schnell und umfassend erhält. Information und Beratung sind wichtige Dienstleistungen der Unfallkasse.


Die Zuständigkeit der Unfallkasse

Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist die „Berufsgenossenschaft“ für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Fast jeder Arbeitnehmer einer Stadt- oder Amts- und Gemeindeverwaltung ist bei uns gegen die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert. Arbeiter und Angestellte der Landkreise gehören zur Familie der Versicherten.
  
Die Ministerien mit sämtlichen Landesbetrieben und nachgeordneten Behörden und Ämtern finden sich ebenfalls in unserem Kataster. Alle abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern, mit Ausnahme der Beamten, haben damit nicht nur denselben Ansprechpartner im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern darüber hinaus die Gewähr, nach Eintritt eines Versicherungsfalles Anspruch auf die gleiche Leistung zu haben.