Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Anspruch und Verpflichtung

Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern hat den gesetzlichen Auftrag, in den Öffentlichen Bereichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 

  • mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, 
     
  • nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistung zu entschädigen. 

Bei der Erfüllung dieses Dienstleistungsauftrages steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher gilt: „Prävention vor Rehabilitation, Rehabilitation vor Rente". Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern Verantwortung für einen unverzichtbaren Teil unseres Systems der sozialen Sicherheit.

Satzung