Ersthelfer sind im Notfall versichert

Wenn ein Unfall passiert, wie ist es mit dem Schutz für Helfende? Wenn sie sich im Einsatz für andere Gefahren aussetzen, sind sie dabei versichert?
Diese Frage sollte kein Grund sein, sich in Notsituationen zurückzuhalten. Ersthelfende sind im Notfall versichert, wenn sie sich in Gefahrensituationen für andere einsetzen und hierbei ihre eigene Gesundheit riskieren.  Als Nothelferinnen und Nothelfer stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie privat, also nicht im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses, bei Unglücksfällen Hilfe leisten. Dieser Versicherungsschutz besteht nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) und ist für Hilfeleistende beitragsfrei. Die Kosten tragen Länder, Städte und Gemeinden.

Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie
bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, bzw. zu retten versuchen, zum Beispiel 

  • bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahn
  • bei einem Straßenbahnunfall in der Stadt
  • bei einer Brandkatastrophe
  • bei einer Überschwemmung

Unser Versicherungsschutz greift dabei während des gesamten Einsatzes, zum Beispiel bei der Ersten Hilfe nach einem Verkehrsunfall oder dem Versuch, einen Einbrecher festzuhalten. Auch einen Menschen vor dem Ertrinken retten oder jemanden vor einem Angreifer zu schützen, ist gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz besteht übrigens auch im Ausland, wenn die Helferin oder der Helfer den Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält.
Ist ein Unfall eingetreten, übernehmen wir als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung die Kosten der Rehabilitation und erbringen Geldleistungen (Leistungen).

Was tun, wenn Sie geholfen haben? 

  • Melden Sie uns den Unfall.
  • Lassen Sie den Unfall möglichst polizeilich aufnehmen.
  • Teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt - auch Zahnärzten! - mit, wobei sich der Unfall ereignet hat. Ihre Krankenversicherungskarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten Krankenversicherung sind nicht erforderlich, denn Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab.