Erste Hilfe bei Herzstillstand: Defibrillatoren

 Die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Wiederbelebung mit einem Automatisierten Externen Defibrillator (AED).

Vitalzeichen prüfen, Notruf absetzen, Reanimation starten

Bei einem Notfall sind zuerst die Vitalzeichen zu prüfen. Dafür die betroffene Person laut ansprechen, an ihr rütteln und die Atmung kontrollieren. Ist die Person bewusstlos, atmet schwach, unregelmäßig oder gar nicht, muss sofort der Notruf 112 verständigt und ein AED geholt werden. Währenddessen mit der Wiederbelebung beginnen.

Dafür müssen Herzdruckmassage und Beatmung abwechselnd durchgeführt werden, bis ein AED zur Hand ist. AED führen durch die Rettungsaktion. Nachdem sie den Herzschlag gemessen haben, signalisieren sie, ob ein Schock notwendig ist. Automatische AED setzen die Impulse selbst. Halbautomatische teilen mit, wann diese auszulösen sind. Wichtig: Die Person während des Schocks nicht berühren.

Defibrillatoren im Betrieb empfehlenswert

Zwar sind AED in Unternehmen nicht vorgeschrieben, doch werben Arbeitsschutzinstitutionen für eine freiwillige Anschaffung – vor allem in Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, bei besonderer Gefährdungslage, etwa durch Strom, oder bei langen Anfahrtswegen des Rettungsdienstes. Schließlich liegen die Überlebenschancen von Betroffenen bei über 75 Prozent, erfolgt die Reanimation bei einem Herzstillstand innerhalb von drei Minuten.

Was Betriebe beachten müssen, wenn sie ein AED einführen wollen, schildert ein Beitrag in der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit .

Über Arbeit & Gesundheit

"Arbeit & Gesundheit - Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.

 

Quelle; DGUV