Die Unfallkasse hilft auch beim Helfen

Wer bei einer Autopanne anderen hilft, ist automatisch dabei über die Unfallkasse abgesichert. Hilfeleistungen stehen unter dem besonderen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unser Schutz greift zum Beispiel beim Geben von Starthilfe, beim Abschleppen eines Fahrzeuges oder beim Absichern der Unfallstelle. Sollte bei dieser Hilfe etwas passieren, trägt die Unfallkasse die Behandlungskosten beim Arzt, im Krankenhaus und vieles mehr. Alle Helferinnen und Helfer, die sich im Notfall in einer Gefahrensituation privat  - und  nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses - für andere einsetzen, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Diese Hilfeleistenden sind - ohne dafür direkte Beiträge zu zahlen - versichert:

  • wenn sie bei Unglücksfällen, Gefahr oder Not Hilfe leisten (z.B. bei einem Verkehrsunfall oder Brand)
  • wenn sie sich bei Verfolgung oder Festnahme eines Straftäters einsetzen, zum Beispiel einen Einbrecher festhalten
  • wenn sie sich zum Schutz eines Angegriffenen einsetzen, d.h. jemand anderen bei Angriff verteidigen
  • wenn sie von einer öffentlich-rechtlichen Institution zur Unterstützung bei einer Diensthandlungherangezogen werden, zum Beispiel von Polizeibeamten.

Dieser Versicherungsschutz besteht übrigens auch im Ausland, wenn die Helferin oder der Helfer den Wohnsitz in Deutschland hat oder sich gewöhnlich hier aufhält. Aber auch hier gilt es, die Situation und eventuelle Gefahren schon im Vorfeld einzuschätzen. Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen. 

Weitere Informationen über den breiten Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, finden Sie hier.