Welche Ausgaben hat die Unfallkasse?

Primäre Aufgabe der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist es, Unfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten.

Erleidet eine versicherte Person (Beschäftigte, Schüler etc.) einen Arbeitsunfall oder eine berufsbedingte Krankheit, ist deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen. Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden zurück, haben Versicherte oder Hinterbliebene einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Woher kommt das Geld für diese Ausgaben?

Einen Teil des Finanzbedarfs erzielt die Unfallkasse durch eigene Einnahmen. Hierzu zählen insbesondere Regress- und Zinseinnahmen. Der übersteigende Bedarf wird durch die Beiträge der Mitglieder finanziert.

Wesentliche Bestandteile des Umlageverfahrens bilden die Umlagegruppe Land und die Umlagegruppe Kommunen. 

Diese Umlagegruppe unterscheidet zudem noch zwischen den Beitragsgruppen Allgemeine Unfallversicherung und Schülerunfallversicherung.

Die sogenannte Einwohnerumlage und die Beiträge für Beschäftigte in privaten Haushalten ergänzen das Umlageverfahren.

Für ergänzende und ausführlichere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gerne telefonisch zur Verfügung.