Rechtlich selbstständige Unternehmen und Sparkassen

Die Beschäftigten der rechtlich selbstständigen Unternehmen des Landes und der Kommunen sowie die Beschäftigten der Sparkassen sind ebenfalls bei der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern versichert.

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von den Unternehmen getragen.

Der Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2013 die Mitgliedschaft rechtlich selbstständiger Unternehmen neu geregelt (§§ 128 ff., 218d SGB VII).

Für ergänzende und ausführlichere Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern gerne telefonisch zur Verfügung.