Wer ist versichert?

Alle Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sind Mitglied der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.

Nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, 
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), sind nach § 2 in Verbindung mit § 129 u.a. die folgenden Personengruppen versichert:

  • Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige, Ein-Euro-Jobber, Kindergartenkinder, Schüler und ggf. Studierende in kommunalen Einrichtungen. 

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden von den jeweiligen Kommunen getragen.