Informationen für Mitglieder der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern sind:
- das Land Mecklenburg-Vorpommern mit seinen Unternehmen und Einrichtungen,
- die Kommunen mit ihren Unternehmen und Einrichtungen,
- rechtlich selbstständige Unternehmen mit überwiegender Beteiligung der öffentlichen Hand und
- die Sparkassen und deren Einrichtungen, private Haushalte.
Der Unfallversicherungsbeitrag wird alleine von den Mitgliedern gezahlt. Die Versicherten (Beschäftigte, Schüler, ehrenamtlich Tätige, etc.) zahlen hier keine Beiträge.
Ein Grund liegt darin, dass durch die gesetzliche Unfallversicherung die Haftpflicht des Unternehmers gegenüber den eigenen Beschäftigten abgelöst wird.
Ereignet sich ein Unfall, haben die Beschäftigten keine Ansprüche gegen ihr Unternehmen. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die dann ebenfalls keine Ansprüche gegen die Schule haben. Hier greift die gesetzliche Unfallversicherung.
Alle Leistungen für die Versicherten werden durch die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern erbracht.
Hotline Telefon: 0385 / 5181-239 E-Mail: mitgliederbeitrag(at)uk-mv.de