Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen zu Ersthelfern

Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)

  • Für wen werden die Kosten übernommen?

    Die Kosten werden nur für Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes entsprechend des § 43 SGB VIII übernommen.

     

  • Wie viele Personen kann ich anmelden?

    Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.

     

  • Wie ist der Ablauf?

    Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

    Für eine Prüfung des Antrags ist die Pflegeerlaubnis vorzulegen. Sofern Ihnen diese elektronisch vorliegt, können Sie die Pflegeerlaubnis

    • direkt an den Antrag anhängen,
    • per Mail senden an erste.hilfe@uk-mv.de 
    • oder eine Kopie der Pflegeerlaubnis per Post an folgende Adresse senden:

    Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
    Präventionsabteilung
    Frau Buchs
    Postfach 11 02 32
    19002 Schwerin

    Nach Bearbeitung des Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

     

  • Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Die Aus-  und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

    Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de  einzusehen.

     

Angaben zum Antragssteller

Kostenübernahme-Antrag für Tagespflegepersonen

Anzahl der Kinder

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung

Beantragter Lehrgang

Bitte laden Sie Ihre Pflegeerlaubnis als PDF, GIF, JPG, PNG oder TIF hoch

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?