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Inhalt
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
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Für wen werden die Kosten übernommen?
Für wen werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden nur für Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes entsprechend des § 43 SGB VIII übernommen.
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Wie viele Personen kann ich anmelden?
Wie viele Personen kann ich anmelden?
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
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Wie ist der Ablauf?
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Für eine Prüfung des Antrags ist die Pflegeerlaubnis vorzulegen. Sofern Ihnen diese elektronisch vorliegt, können Sie die Pflegeerlaubnis direkt an den Antrag anhängen, andernfalls bitten wir sie eine Kopie der Pflegeerlaubnis per Post an folgende Adresse zu senden:
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Präventionsabteilung
Frau Buchs
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet. -
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.
Angaben zum Antragssteller
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