Inhalt
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
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Für wen werden die Kosten übernommen?
Für wen werden die Kosten übernommen?
Die Kosten werden nur für Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes entsprechend des § 43 SGB VIII übernommen.
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Wie viele Personen kann ich anmelden?
Wie viele Personen kann ich anmelden?
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
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Wie ist der Ablauf?
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Für eine Prüfung des Antrags ist die Pflegeerlaubnis vorzulegen. Sofern Ihnen diese elektronisch vorliegt, können Sie die Pflegeerlaubnis- direkt an den Antrag anhängen,
- per Mail senden an erste.hilfe@uk-mv.de
- oder eine Kopie der Pflegeerlaubnis per Post an folgende Adresse senden:
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Präventionsabteilung
Frau Buchs
Postfach 11 02 32
19002 SchwerinNach Bearbeitung des Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.
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Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.