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Selbstverwaltung tagte in Grimmen und Stralsund

Pressemeldungen

Selbstverwaltung bedeutet, dass die Politik der Unfallkasse MV gemeinsam, unabhängig und eigenverantwortlich von ihren Mitgliedsunternehmen auf Arbeitgeberseite und ihren Versicherten auf Arbeitnehmerseite gestaltet wird. Selbstverwaltung und Mitbestimmung sind tragende Prinzipien der Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung. Sowohl die Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber als auch die Versicherten entsenden gewählte Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane  Dies sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Sie sind paritätisch besetzt. Die Hälfte der gewählten Mitglieder stammt von der Arbeitgeberseite der Mitgliedsunternehmen und die andere Hälfte aus den Reihen der Versicherten. Beide Seiten bringen ihre praktischen und branchenspezifischen Erfahrungen aus den Unternehmen ein.

Der Vorsitz in der Vertreterversammlung und im Vorstand wechselt jährlich zwischen der Seite der Versicherten und der Seite der Mitgliedsunternehmen.
Die Mitglieder des Vorstands und der Vertreterversammlung arbeiten ehrenamtlich.

Am 5. und 6. September fand die Klausurtagung der Selbstverwaltung der UK MV im Bürgerservice des Landkreises Vorpommern-Rügen in Grimmen und nach einem örtlichen Wechsel auch in Stralsund statt. Auf dem Programm standen neben Haushaltsthemen, Rechtsfragen und der Ausschuss-Arbeit u.a. auch Besuche bei Mitgliedsunternehmen.