Ehrenamtliche Wahlhelfer sind unfallversichert
Am 26. Mai 2019 stehen zwei Wahlen an: die Kommunal- und die Europawahl. Viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden dabei helfen. Auch bei diesem tatkräftigen Engagement im Dienste der Demokratie sind die Helferinnen und Helfer gesetzlich unfallversichert, sowohl kommunale Mandatsträger, Verwaltungsbeschäftigte als auch ehrenamtlich Tätige.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Ehrenamt beziehungsweise den übertragenen Aufgaben stehen. Versichert sind Helferinnen und Helfer nicht nur bei ihrer Tätigkeit am Wahltag selbst, sondern auch bei der Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, in denen sie auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereitet werden; bei der Vor- und Nachbereitung, die mit dem Ehrenamt in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang steht (zum Beispiel die Herrichtung des Wahllokals und die Zählung). Versichert sind auch alle damit verbundenen Hin- und Rückwege. Bei privaten Tätigkeiten wie Essen oder Trinken und einem gemütlichen Zusammensitzen nach der Wahl besteht hingegen kein Versicherungsschutz.
Quelle: Ampel, Unfallkasse Rheinland-Pfalz