DGUV geht gegen falsche Behauptungen vor
Im Internet und in den Sozialen Medien kursieren derzeit Videos, in denen es um den Gebrauch der Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus geht. Darin werden der DGUV Aussagen zugeschrieben, die sie nicht getroffen hat und die zur Verunsicherung bei Unternehmen, Arbeitnehmenden, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB führen.
Die DGUV hat bereits am 10.11.2020 mit einer Pressemitteilung reagiert und inzwischen gegen den Verantwortlichen dieser Aussagen rechtliche Schritte eingeleitet, die zur Unterlassung der falschen Behauptungen auffordern.
Die DGUV wird auch Social Media-Kanäle, welche die Videos verbreiten, zur Löschung auffordern.
Die Stellungnahme in einer Pressemitteilung der DGUV vom 10.11.2020 finden Sie hier.
AKTUELLE ENTWICKLUNG:
DGUV wehrt sich erfolgreich gegen Verbreitung von Falschinformationen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen
17.11.2020
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Ralf Ludwig erwirkt (Az. 09 O 2588/20). Danach ist es Ludwig unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin folgendes zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:
- Die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske, unabhängig vom Atemwiderstand, in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
- Die DGUV bestätige jetzt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften.
- Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.
Ludwig hatte diese falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt wurde auf Video aufgezeichnet und u.a. über youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet. Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.
Quelle: DGUV Pressemitteilung 17.11.2020