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Ausbildungslehrgang Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nachdem seit 2001 beim Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) 2.600 Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, startet ab März 2021 der weiterentwickelte Ausbildungslehrgang.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) spielt eine wichtige Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz. Nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) ist die zentrale Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit die Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.

Das Institut für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) bietet Ausbildungslehrgänge zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Kurssystem an. Im IAG gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang. Im Unternehmen sind aber die Bestellvoraussetzungen zu beachten.

Der Ausbildungslehrgang ist im eigentlichen Sinne keine Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, sondern setzt auf einer beruflichen Ausbildung und beruflicher Erfahrung auf. Es gibt keinen Beruf „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, sondern eine Berufung in diese Aufgabe durch den Arbeitgeber in Form einer schriftlichen Bestellung. Vor der Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit muss sich der Arbeitgeber davon überzeugen, dass die zu bestellende Person über die sicherheitstechnische Fachkunde verfügt.

Die sicherheitstechnische Fachkunde umfasst drei Teile:

  • Basisqualifikation (Techniker, Meister oder Ingenieur)
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • und den erfolgreichen Abschluss des Ausbildungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Weitere Informationen dazu, was eine Sifa macht und über die Inhalte der Ausbildung bietet eine Informationsbroschüre.