Unser Ziel: Sie wieder gesund machen

Dazu haben wir mit qualifizierten Fachärzten und Krankenhäusern Verfahren vereinbart, die sicherstellen, dass Sie schnell und bestmöglich medizinisch behandelt werden. Mehr noch: Wir sind auch für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen und sorgen auch dafür, dass Sie Ihren Platz im gesellschaftlichen Leben wiederfinden. Und weil alles von uns – also aus einer Hand – kommt, sind die Leistungen optimal aufeinander abgestimmt. 

Unser umfangreiches Leistungspaket reicht somit von der Akutversorgung bis zur lebenslangen Rente. 

Rehabilitation: Mit allen geeigneten Mitteln

Sie werden wieder gesund – wir kümmern uns um alles Weitere. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden, und zwar mit allen geeigneten Mitteln. Dazu bieten wir Ihnen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation an sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft.

Unser Ziel ist es – gemeinsam mit Ihnen, den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie allen weiteren Beteiligten – Ihre Rehabilitation zu dem bestmöglichen Ergebnis zu führen.

Eine qualifizierte medizinische Versorgung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Rehabilitation. Daher werden Sie nach einem Arbeitsunfall von Durchgangsärztinnen und -ärzten (D-Ärzte) versorgt. Diese verfügen über besondere unfallmedizinische Kenntnisse und sind auf Chirurgie und Orthopädie spezialisiert. 

Sind Sie schwer verletzt oder leiden sie an einer Berufskrankheit, werden Sie in besonderen Kliniken behandelt. In diesen Einrichtungen arbeiten qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, die auf ein vielfältiges Angebot an Leistungen zurückgreifen können.

Hier finden Sie D-Ärzte/Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern.

Leistungen der medizinischen Rehabilitation
Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören insbesondere:

  • Erstversorgung – Ambulante ärztliche/zahnärztliche Behandlung
  • Stationäre Behandlung
  • Häusliche Krankenpflege
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Krankengymnastik
  • Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie
  • Heilmittel
  • orthopädische und andere Hilfsmittel
  • Hilfsmittelschaden

Darüber hinaus übernehmen wir bei Bedarf auch die Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Reisekosten.

Ob in die Schule oder den Job: Wir führen Sie sicher zurück in Ihr „altes“ Leben. Schon während der medizinischen Behandlung achten wir darauf, dass Sie den Anschluss an den Schulunterricht nicht verlieren oder planen mit Ihnen eine neue schulische Laufbahn. Und wenn es Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit gibt, organisieren wir mit Ihnen und Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber den beruflichen Wiedereinstieg. Bei Bedarf planen wir mit Ihnen auch eine berufliche Neuorientierung.

Für eine nahtlose Rehabilitation besuchen Sie unsere ausgebildeten, erfahrenen Rehabilitationsberaterinnen und Rehabilitationsberater bereits am Krankenbett. Sie geben Ihnen wichtige Hinweise auf die anstehenden Maßnahmen. Um ein nahtloses Heilverfahren sicherzustellen, erarbeiten sie gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Reha-Plan, in dem Ihre Vorstellungen für Ihre Rehabilitation sowie Ihren Wiedereinstieg in Schule oder Beruf berücksichtigt werden.

Leistungen der Berufsförderung

  • Berufsberatung
  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
  • Fortbildungen, Ausbildungen und Umschulungen
  • Trainingsmaßnahmen
  • berufliche Anpassung
  • berufliche Ausbildung und Weiterbildung
  • Eingliederungshilfen an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber
  • Leistungen zum Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen 
  • Wohnungshilfe
  • Kraftfahrzeughilfe

Sie haben ein Recht auf ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben – auch nach einem Unfall oder einer Erkrankung. Daher setzen wir uns dafür ein, dass sich nach einem Versicherungsfall die Aufgaben des täglichen Lebens bewältigen und am gesellschaftlichen Leben wieder teilnehmen können. Dabei beraten und fördern wir Sie. Wir übernehmen zum Beispiel die Kosten für soziale und psychologische Betreuung, Rehabilitationssport, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungs- und Haushaltshilfe, Reisekosten oder Pflege.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Wenn Mitarbeiter wegen häufiger oder längerer Krankheit ausfallen, ist das sowohl für sie selbst als auch für das Unternehmen nicht gut: sinkende Leistungsfähigkeit und steigende Personalkosten gehören zu den Folgen. Der Gesetzgeber sieht für solche Fälle das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz: BEM – vor.  Es zielt darauf, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und einer erneuten Erkrankung  vorzubeugen. Der Arbeitgeber muss das BEM laut Gesetz (§ 167 Absatz 2 SGB IX) jedem Beschäftigen anbieten, der innerhalb von 12 Monaten insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig war. Ein BEM ist immer freiwillig, also nur mit der Zustimmung und Beteiligung des Mitarbeiters möglich, und wird an den Einzelfall angepasst.

Für das Betriebliche Eingliederungsmanagement gibt es verschiedene Lösungsansätze und Methoden, mit denen die Unfallkasse MV seit vielen Jahren arbeitet. Unser Wissen und unsere Erfahrung nutzen wir in eigener Sache, unterstützen als gesetzlicher Unfallversicherungsträger darüber hinaus aber selbstverständlich auch unsere Mitgliedsunternehmen und Versicherten mit Rat und Tat. Für Ihre Fragen bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in Ihrem Unternehmen stehen Ihnen unsere Fachleute gerne zur Seite.

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Unsere Geldleistungen: Ihre finanzielle Absicherung

Unser Grundsatz: Reha vor Rente. Das heißt, wir kümmern uns nach einem Unfall oder einer Erkrankung mit allen geeigneten Mitteln darum, dass Sie wieder gesund werden. Damit Sie während der Maßnahmen der Rehabilitation finanziell abgesichert sind, erhalten Sie verschiedene Geldleistungen. Leider ist eine vollkommene Gesundung nicht immer möglich. Dann erhalten Sie von uns eine Rente. Daneben zahlen wir auch Geldleistungen im Todesfall.

Wir gewähren:

Für die Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie Verletztengeld, soweit Sie kein Arbeitseinkommen erzielen bzw. keine Entgeltfortzahlung erhalten. Das Verletztengeld ersetzt den Einkommensausfall (Entgeltersatzfunktion) und stellt damit Ihren Lebensunterhalt sowie den Lebensunterhalt Ihrer Angehörigen sicher.

Übergangsgeld erhalten Sie während der Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Es gleicht das fehlende Einkommen aus. So können Sie sich ganz darauf konzentrieren, wieder in Ihrem Beruf Fuß zu fassen. Das Übergangsgeld beträgt 75 Prozent des Verletztengeldes, wenn Sie mindestens ein Kind haben oder pflegebedürftig sind. Ansonsten beträgt es 68 Prozent des Verletztengeldes. Die Sozialversicherungsbeiträge werden während dieser Zeit in vollem Umfang von uns übernommen.

Pflegegeld erhalten Sie, solange Sie nach einem Versicherungsfall so hilflos sind, dass Sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen. Berücksichtigt werden dabei die Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie der Umfang der erforderlichen Hilfe. Anstelle der Pflegegeldzahlung kann auch eine Pflegekraft gestellt oder Heimpflege gewährt werden.

Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen gemindert ist und diese Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mindestens 20 Prozent beträgt, erhalten Sie von uns eine Verletztenrente. Die Rente schließt sich an das Verletztengeld an. Bei Schülerinnen, Schülern und Studierenden, die in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und daher Verletztengeld nicht erhalten, beginnt die Rentenzahlung mit dem Tag nach dem Unfall.

Das Sterbegeld beträgt unabhängig vom Jahresarbeitsverdienst ein Siebtel der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße. Es ist damit bei allen Versicherten gleich hoch und wird ohne Prüfung der aufgewandten Bestattungskosten gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir zudem die Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung. Sterbegeld und Überführungskosten werden an denjenigen gezahlt, der die Bestattungs- und Überführungskosten trägt.

Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben die Witwe, der Witwer, die Waisen und unter bestimmten Voraussetzungen der frühere Ehegatte oder die Ehegattin, Verwandte der aufsteigenden Linie sowie Stief- und Pflegeeltern. 

Hinterbliebenenbeihilfe 
Hinterbliebene Ehegatten und -gattinnen von Schwerverletzten, die keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben, weil der Tod nicht Folge eines Versicherungsfalls ist, erhalten als einmalige Beihilfe einen Betrag in Höhe von 40 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Vollwaisen Anspruch auf diese Beihilfe.

In besonderen Fällen kann anstelle der einmaligen Beihilfe eine laufende Beihilfe gezahlt werden. Gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebenspartnerschaften sind im Hinterbliebenenrecht der gesetzlichen Unfallversicherung den Witwen und Witwern gleichgestellt. Danach gelten die Vorschriften über die Hinterbliebenenleistungen auch für Lebenspartner, deren Anspruch ist jedoch subsidiär, wenn Witwen oder Witwer einen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente haben.

Mehrleistungen für Helferinnen und Helfer

Menschen, die sich ehrenamtlich oder sich in einem besonderen Maß für die Allgemeinheit einsetzen, erhalten von uns über die gesetzlichen Leistungen hinaus, nach Maßgaben unserer Satzungen, Mehrleistungen. Dabei handelt sich um zusätzliche laufende Geldleistung.
 

Persönliches Budget: selbstbestimmt leben

Ein selbstbestimmtes Leben nach einem schweren Unfall oder einer Erkrankung bedeutet auch: selbst darüber entscheiden, welche Hilfen in Anspruch genommen werden. Seit dem 1. Januar 2008 haben Sie daher einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

Das Persönliche Budget ermöglicht allen Versicherten mit einem Bedarf an Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation Geld zu erhalten – anstatt einer traditionellen Sachleistung. Sie können so selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem Sie Leistungen in Anspruch nehmen. Durch das Persönliche Budget haben Sie also Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die Sie erhalten. Grundlage des Persönlichen Budgets ist eine Zielvereinbarung zwischen Ihnen, dem leistungsberechtigten Menschen (= Budgetnehmer), und uns, der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern (= Leistungsträger). Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am Bedarf und überschreitet nicht die Höhe der bisherigen Sachleistungen.

Wenn sie einen Antrag auf ein Persönliches Budget stellen möchten oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren Sachbearbeiter. 

Weiterführende Informationen:
www.dguv.de
www.bmas.de