Erste Hilfe Aus- und Fortbildungen

Unternehmer haben nach § 26 DGUV Vorschrift 1 dafür zu sorgen, dass ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Aus- und Fortbildungen trägt die Unfallkasse.
Kurs-Anbieter in Ihrer Nähe finden Sie in der Datenbank der ermächtigten Qualitätssicherungsstelle. Wählen Sie dort einen Anbieter aus und melden sich dort für einen Ersthelfer-Kurs an.
Bis spätestens 3 Wochen vor dem Kurs können Sie hier auf dieser Seite den Antrag auf Kostenübernahme durch die Unfallkasse MV stellen.
News
- für alle Erzieher*innen werden die Kosten von der Unfallkasse übernommen. Es muss kein separater Antrag mehr bei der BGW gestellt werden
- neben den bisherigen Regelungen übernimmt die Unfallkasse zukünftig für alle angestellten Klassenlehrer*innen ebenfalls die Kosten. Für verbeamtete Lehrkräfte trägt weiterhin das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern die Kosten.
- für die Erste Hilfe im Betrieb hat der Unternehmer bzw. die Unternehmerin gemäß DGUV Vorschrift 1 Ersthelferinnen bzw. Ersthelfer zur Verfügung zu stellen sowie organisatorische Maßnahmen zur Ersten Hilfe und zur Rettung versicherter Personen aus Gefahr zu treffen. Die immer stärker flexibilisierte Arbeitswelt stellt Unternehmen und Beschäftigte vor neue Herausforderungen bezüglich der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Diese Fachbereichs-Ausgabe soll Ihnen Lösungsansätze aufzeigen.
So funktioniert es:





