Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Unternehmen

Für angestellte Beschäftigte, die als Versicherte der Unfallkasse gelten, werden die Aus- und Fortbildungskosten gemäß folgendem Anteil der Versicherten übernommen:

  • Ministerien, Verwaltungen und Bürobetriebe (5%)
  • Sparkassen (5%)
  • Hochschulen, Studierende ausgeschlossen (10%)
  • Sonstige Betriebe* (10%)
  • Landesforst Mecklenburg-Vorpommern (20%)

* Bauhöfe, Entsorgungsbetriebe, Abwasser/Klärwerke, Straßenmeistereien, Deponien, Wohnungsgesellschaften (WGS), Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Zoologische Gärten, Museen, Theater, Forschungsinstitute, Natur-  und Nationalparkämter, etc.

  • Personen, an die von Berufswegen entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen, Polizei, etc.
     
  • geringfügig Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen 
     
  • Beamte (nach § 4 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch VII)

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.

Angaben zum Antragssteller

Kostenübernahme-Antrag für Unternehmen

Gesamtzahl (ohne Mehrfachnennung)

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung

Anzahl der beantragten Personen

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?