Bitte informieren Sie sich vorab rund um die Kostenübernahme für Erste Hilfe Fort- & Weiterbildungen auf dieser Seite.
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Tagespflegepersonen zu Ersthelfern
Die Kosten werden nur für Tagespflegepersonen mit einer gültigen Pflegeerlaubnis des Jugendamtes entsprechend des § 43 SGB VIII übernommen.
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Für eine Prüfung des Antrags ist die Pflegeerlaubnis vorzulegen. Sofern Ihnen diese elektronisch vorliegt, können Sie die Pflegeerlaubnis
- direkt an den Antrag anhängen,
- per Mail senden an erste.hilfe@uk-mv.de
- oder eine Kopie der Pflegeerlaubnis per Post an folgende Adresse senden:
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Präventionsabteilung
Frau Magdowski
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Nach Bearbeitung des Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.