Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten

Die Kosten werden nur für Erzieherinnen und Erzieher und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden sollen.
Kosten werden nicht für folgende Berufsgruppen oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen: 

  • Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Minijobber, Sozialassistentinnen und -assistenten, Alltagshelfende

Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.

  • Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
    Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus- und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.

Angaben zum Antragssteller

Kostenübernahme-Antrag für Kindertageseinrichtungen und Horte

Gesamtzahl

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung

Anzahl der beantragten Personen

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?