Bitte informieren Sie sich vorab rund um die Kostenübernahme für Erste Hilfe Fort- & Weiterbildungen auf dieser Seite.
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten
Die Kosten werden nur für Erzieherinnen und Erzieher und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfende eingesetzt werden sollen.
Kosten werden nicht für folgende Berufsgruppen oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen:
- Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Auszubildende, Minijobber, Sozialassistentinnen und -assistenten, Alltagshelfende
Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
- Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus- und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.