Betriebliche Weihnachtsfeier: So sind Beschäftigte unfallversichert

Mit Beginn der Vorweihnachtszeit stehen in vielen Betrieben und Einrichtungen wieder gemeinsame Feiern an. Sie bieten die Gelegenheit, das Jahr auszuklingen zu lassen, Wertschätzung zu zeigen und den Zusammenhalt zu stärken. Damit alle Teilnehmenden während der Veranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Eine Weihnachtsfeier ist dann eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und damit unfallversichert, wenn:

1. Die Veranstaltung offiziell ist.
Sie muss durch die Unternehmensleitung organisiert oder ausdrücklich genehmigt sein. Private Treffen von Beschäftigten ohne Beteiligung oder Zustimmung des Unternehmens zählen nicht dazu.

2. Eine Führungskraft anwesend ist.
Die Leitung des Unternehmens oder eine von ihr eingesetzte Vertretung muss teilnehmen.

3. Die Teilnahme allen Beschäftigten offensteht.
Eine Feier exklusiv für eine ausgewählte Gruppe erfüllt die Voraussetzungen nicht. Auch kleinere Organisationseinheiten können eigene Feiern durchführen, sofern die Unternehmensleitung zustimmt.

4. Der Zweck der Veranstaltung im Gemeinschaftsgedanken liegt.
Das Ziel muss sein, das Miteinander und das Betriebsklima zu stärken.

Sind diese Punkte erfüllt, besteht Versicherungsschutz während des offiziellen Teils der Feier sowie auf dem direkten Weg zur und von der Veranstaltung – sofern dieser nicht privat unterbrochen wird.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Trotzdem gibt es klare Ausschlüsse. Nicht versichert sind Unfälle:

  • die überwiegend auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind

  • von externen Gästen, wie Familienangehörigen oder ehemaligen Mitarbeitenden

Empfehlung der gesetzlichen Unfallversicherung

Betriebe sollten Weihnachtsfeiern gut vorbereiten und ihre Beschäftigten über den Umfang des Versicherungsschutzes informieren. Dies trägt zu einem sicheren Ablauf und einem gelungenen Fest für alle Beteiligten bei.

Ein anschauliches Erklärvideo zum Versicherungsschutz bei betrieblichen Veranstaltungen finden Sie in der DGUV-Tube:
https://shorturl.at/UbkPR

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