Leichte Sprache

Viele Menschen können Texte in Leichter Sprache besser verstehen.

Zum Beispiel:
Menschen mit einer Lern-Behinderung.
Menschen, die nicht gut Deutsch können.
Menschen, die nicht gut lesen und schreiben können.
Menschen, die Gebärden-Sprache sprechen.

Leichte Sprache geht so:

Die Sätze sind kurz.
Die Wörter sind einfach.
Schwere Wörter werden erklärt.
Es gibt viel Platz zwischen den Sätzen.

Die Unfall-Kasse MV hat ihre Internet-Seite in Leichte Sprache übersetzt.
Weil es wichtig ist, dass alle Menschen verstehen, was die Unfall-Kasse macht.
Auf dieser Seite kann man wichtige Dinge lesen.

Zum Beispiel:

  • Wozu die Unfall-Kasse da ist.
  • Wem die Unfall-Kasse helfen kann.  
  • Wie die Unfall-Kasse einem helfen kann.  
  • Was man tun muss, wenn es einen Unfall gab.
  • Was man tun kann, um sich vor Unfällen zu schützen.

Es gibt auch ein Wörter-Buch.
Darin werden viele schwere Wörter erklärt.
Zum Wörterbuch: DGUV Information in Leichter Sprache

Das ist die Unfallkasse MV

Die Unfall-Kasse MV ist eine Versicherung.
Sie ist für Menschen im Bundes-Land Mecklenburg-Vorpommern.
MV bedeutet Mecklenburg-Vorpommern.

Eine Versicherung ist eine Organisation.
Ihre Mitglieder bezahlen Geld an die Versicherung.
Mit diesem Geld hilft die Versicherung Menschen,
denen ein Unglück passiert.
Die Versicherung bezahlt zum Beispiel den Arzt.
Oder eine Kur.

Die Unfall-Kasse MV hilft Menschen, die einen Unfall bei der Arbeit hatten.
Oder die von der Arbeit krank geworden sind.

Arbeit-Nehmer sind bei der Unfall-Kasse automatisch versichert.
Sie müssen kein Geld an die Versicherung bezahlen.
Das Geld für die Versicherung bezahlen die Arbeit-Geber.

Die Unfall-Kasse MV hilft auf viele Arten.

Zum Beispiel:

  • Sie sagt den Menschen, welche Hilfen sie bekommen können.
  • Sie hilft, den richtigen Arzt zu finden.
    Oder das richtige Kranken-Haus
  • Sie bezahlt die Behandlung beim Arzt.
  • Sie bezahlt Hilfs-Mittel wie einen Rollstuhl.
  • Sie bezahlt Hilfen im Haushalt.
  • Sie unterstützt die Familie, falls ein Mensch ums Leben kommt.

Man kann sagen:
Die Unfall-Kasse MV tut alles,
damit ein Mensch wieder gut leben kann
nach einem Arbeits-Unfall.

Die Unfall-Kasse will, dass Unfälle gar nicht erst passieren.
Deshalb gibt sie viele Tipps zur Sicherheit am Arbeits-Platz.
Und sie gibt Tipps, wie man sich vor Unfällen und Berufs-Krankheiten schützt.

Ein schweres Wort für Vorbeugung ist Prävention.
Das wird so ausgesprochen: Pre wenz jon.
Es bedeutet: Schutz vor Unfällen und Krankheit.

Die Unfall-Kasse MV zeigt den Menschen, wie sie sich vor Unfällen und Krankheiten schützen können.

Zum Beispiel:

  • Die Unfall-Kasse MV macht Kurse über Sicherheit am Arbeits-Platz.
  • Jemand von der Unfall-Kasse MV schaut in einer Schule nach, ob alles sicher ist.
    Oder in einer Kita.
  • Die Unfall-Kasse MV macht Kurse über Erste Hilfe.
    Da lernt man, wie man nach einem Unfall helfen kann.

Eine Internetseite kann nicht alle Fragen beantworten.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie am besten die Unfall-Kasse MV an.

Für alle möglichen Fragen:

Telefon 03 85 51 81 0
Hier kann man Sie an die richtige Person weiter verbinden.
Sie können auch eine E-Mail schreiben.

Für Fragen zu Leistungen:

Telefon 03 85 51 81 700
Hier können Sie anrufen:

  • montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr
  • freitags von 8 bis 12 Uhr

Sie können auch eine E-Mail schreiben. postfach(at)uk-mv.de

Wenn Sie Arbeitgeber sind:

Telefon 03 85 51 81 239
Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Für Fragen zur Prävention:

Telefon 03 85 51 81 401
Hier sprechen Sie mit Frau Gehder. Sie können Frau Gehder auch eine E-Mail schreiben.

Suchen Sie eine bestimmte Person bei der Unfall-Kasse MV?
Dann können Sie hier suchen:

Anprech-Partner

 

Alle Arbeit-Nehmer sind in der Unfall-Kasse MV versichert, wenn sie im Öffentlichen Dienst arbeiten.

Als Arbeiter oder Angestellte.

Zum Beispiel:

  • Beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
  • Bei einer Stadt oder einer Gemeinde.
  • Bei einem Unternehmen, das dem Land gehört. Oder der Stadt. Oder der Gemeinde.
  • Bei den meisten Spar-Kassen

Auch diese Menschen sind meistens bei der Unfall-Kasse MV versichert:

  • Kinder, die eine Kita oder einen Kinder-Garten besuchen.
  • Schüler an einer öffentlichen Schule oder an einer Berufs-Schule.
  • Studenten an der Uni.
  • Menschen, die einen anderen Menschen zu Hause pflegen. Oder ihm im Haushalt helfen.

Die Unfall-Kasse MV hilft diesen Menschen:

  • Wenn sie einen Unfall bei der Arbeit hatten.
  • Wenn sie einen Unfall in der Kita hatten. Oder in der Schule. Oder an der Uni.
  • Wenn sie einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatten. Oder auf dem Weg zur Kita, zur Schule oder zur Uni.
  • Wenn sie eine Beruf-Krankheit haben. Das heißt: wenn sie durch die Arbeit krank geworden sind.

 
Haben Sie eine Haushalts-Hilfe oder eine Pflege-Person?

Dann müssen Sie diese Person bei der Unfall-Kasse MV versichern.
Wie das geht, lesen Sie hier.

Die Unfall-Kasse MV hilft den Menschen,

  • wenn sie einen Arbeits-Unfall hatten,
  • wenn sie einen Wege-Unfall hatten,
  • wenn sie einen Schul-Unfall hatten,
  • wenn sie eine Berufs-Krankheit haben.

Das ist ein Arbeits-Unfall

Ein Arbeits-Unfall passiert:

  • Bei der Arbeit im Beruf.
  • Bei der Pflege von einem anderen Menschen.
     

Das ist kein Arbeits-Unfall

Manche Unfälle passieren während der Arbeits-Zeit.
Trotzdem sind sie kein Arbeits-Unfall.

Zum Beispiel:

  • Beim Essen, Trinken oder Schlafen bei der Arbeit.
  • Wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind.

Solche Unfälle sind nicht bei Unfall-Kasse MV versichert.

Das ist ein Wege-Unfall

Ein Wege-Unfall passiert:

  • Auf dem direkten Weg zur Arbeit.

Es ist egal, wie Sie unterwegs sind.
Zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Bus, mit der Bahn, mit dem Auto.
Wenn jemand Sie in einem Auto mitnimmt, sind Sie auch versichert.
 
Das ist kein Wege-Unfall

Wenn Sie einen Umweg machen und einen Unfall haben, sind Sie nicht bei der Unfall-Kasse MV versichert.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie auf dem Heimweg einkaufen.
  • Oder jemanden besuchen.
  • Oder einkehren.
  • Oder etwas anderes erledigen.

Das ist ein Schul-Unfall

Ein Schul-Unfall passiert:

  • In der Schule.
  • In der Kita.
  • In der Uni.
  • Oder auf dem Weg dorthin.

Das ist eine Berufs-Krankheit

Eine Berufs-Krankheit kommt von der Arbeit.
Manchmal ist es schwer zu sagen, ob eine Krankheit von der Arbeit kommt.
Oder ob sie auch ohne die Arbeit gekommen wäre.

Die Unfall-Kasse MV kann nur helfen, wenn eine Krankheit von der Arbeit kommt.

Glauben Sie, dass Sie eine Berufs-Krankheit haben?
Dann sprechen Sie am besten zuerst mit Ihrem Arzt darüber.
Oder fragen Sie bei der Unfall-Kasse MV.
Dann kann geprüft werden, ob Sie eine Berufs-Krankheit haben.

So hilft die Unfall-Kasse MV

Die Unfall-Kasse MV kann auf verschiedene Arten helfen.  

Zum Beispiel:

  • Sie findet den richtigen Arzt für Sie.
    Oder das richtige Kranken-Haus.
  • Sie kümmert sich um Ihre Reha.
  • Sie hilft Ihnen, damit sie wieder arbeiten können.
  • Sie hilft Ihnen, so selbst-ständig zu leben wie vor dem Unfall.
  • Sie hilft Kindern, wieder in die Schule zu gehen.
  • Sie unterstützt die Familie, wenn ein Mensch ums Leben kommt.

Die Unfall-Kasse MV nennt diese Hilfen Leistungen.

Die Leistungen der Unfall-Kasse MV sind in vier Gruppen eingeteilt:

Reha ist das kurze Wort für Rehabilitation.
Das spricht man Reha billi ta zion.
Reha kann bedeuten:

  • Medizinische Reha,
  • Teil-Habe am Arbeits-Leben,
  • Teil-Habe an der Gesellschaft.

Weiter unten steht, was das bedeutet.

Medizinische Reha

Medizinische Reha sorgt dafür, dass Sie wieder ganz gesund werden.
Zum Beispiel:

  • Sie haben ein Bein gebrochen und müssen lange im Kranken-Haus liegen.
  • Danach können Sie nicht mehr gut laufen.
  • Dann gehen Sie in die Reha.
  • In der Reha lernen Sie, wieder richtig zu laufen.

Zur Reha gehören viele verschiedene Dinge.
Das kann Ihnen am besten Ihr Arzt erklären.
Oder die Unfall-Kasse MV.

Teil-Habe am Arbeits-Leben

Teil-Habe bedeutet Mit-machen, Dabei-sein.
Teil-Habe am Arbeits-Leben heißt:
Sie können nach Ihrem Unfall wieder arbeiten.
Entweder in Ihrem alten Beruf.
Oder in einem anderen Beruf.
Die Unfall-Kasse MV kümmert sich darum, dass dies klappt.
Die Unfall-Kasse schickt jemand zu Ihnen.
Gemeinsam besprechen Sie alles.
Und wählen die richtigen Leistungen aus.

Zum Beispiel:

  • Üben für den Beruf,
  • Hilfe am Arbeits-Platz,
  • Berufs-Beratung,
  • Lernen für einen anderen Beruf.

Teil-Habe an der Gesellschaft

Teil-Habe bedeutet Mit-machen, Dabei-sein.
Teil-Habe an der Gesellschaft heißt:
Sie können nach Ihrem Unfall wieder wie vorher leben.
So selbst-ständig wie möglich.
Die Unfall-Kasse bezahlt wichtige Hilfen, damit das klappt.

Zum Beispiel:

  • Hilfe im Haushalt,
  • Hilfen für ein Auto,
  • Reise-Kosten,
  • Pflege.

Entschädigung ist Geld.

Das Geld bekommen Sie nach einem Unfall.
Damit Sie und Ihre Familie Geld haben.
Obwohl Sie nicht arbeiten können.

Zum Beispiel:

  • Sie sind verletzt und können nicht arbeiten.
    Sie bekommen Verletzten-Geld.
  • Sie müssen lernen, wieder wie vor dem Unfall zu arbeiten.
    Sie bekommen Übergangs-Geld.
  • Sie brauchen nach dem Unfall jemand, der Sie pflegt.
    Sie bekommen Pflege-Geld.
  • Ihre Familie bekommt Geld für Ihre Beerdigung.
    Das Geld heißt Sterbe-Geld.
  • Ihre Familie bekommt nach Ihrem Tod eine Rente.
    Das Geld heißt Rente für Hinter-bliebene.
    Hinter-bliebene sind Ehe-Frau, Ehe-Mann und Kinder von einem Toten.

Mehr-Leistungen sind Hilfen für Menschen, die als Ehren-Amtliche arbeiten.
Ehren-Amtliche bekommen kein Geld für ihre Arbeit.

Zum Beispiel:

  • Jemand, der mit alten Menschen spazieren geht.
  • Jemand, der im Sport-Verein den Rasen mäht.
  • Jemand, der mit Kindern Haus-Aufgaben macht.

Budget spricht man bü dschee.

Das Persönliche Budget ist Geld.
Man sagt auch: Persönliches Geld.

Das Geld bekommen Sie,
wenn Sie nach einem Unfall eine Behinderung haben.
Mit diesem Geld bezahlen Sie Ihre Hilfen.
Sie suchen sich Ihre Hilfen selbst aus.
Vorher besprechen Sie mit der Unfall-Kasse MV diese Hilfen. 

Das müssen Sie tun, wenn ein Unfall passiert ist

Wenn ein Unfall passiert ist, muss alles schnell gehen.
Hier lesen Sie, was Sie tun können.

Bei einem Unfall kann jeder Mensch sofort helfen.
Manche sagen auch: Erste Hilfe leisten.
Sie können zum Beispiel auf den verletzten Menschen aufpassen.
Erste Hilfe wird gemacht, bis ein Arzt oder ein Krankenwagen kommt.

Nach einem Unfall geht man am besten gleich zu einem Spezial-Arzt.
Einem Arzt, der sich besonders gut mit Unfällen auskennt.
Und der alles mit der Unfall-Kasse MV regeln kann.
So ein Arzt heißt Durchgangs-Arzt.
Hier ist eine Liste mit Durchgangs-Ärzten zum herunter laden.

Wenn Sie nach einem Unfall mehr als 3 Kalender-Tage nicht arbeiten dürfen,
muss die Unfall-Kasse MV das wissen.
Jeder Tag im Kalender ist ein Kalender-Tag.
Egal, ob Sie an diesem Tag arbeiten oder nicht.

3 Kalender-Tage zählt man zum Beispiel so:

  • Sie haben montags einen Unfall.
  • Sie können donnerstags noch nicht wieder arbeiten gehen.
  • Der Unfall muss spätestens donnerstags gemeldet werden.

So zählt man, wenn ein Wochen-Ende dazwischen ist:

  • Sie haben freitags einen Unfall.
  • Sie können montags noch nicht wieder arbeiten gehen.
  • Der Unfall muss spätestens montags gemeldet werden.

Ihr Arbeit-Geber meldet den Unfall bei der Unfall-Kasse MV.
Er macht eine Unfall-Anzeige.
Sie müssen sich nicht um die Unfall-Anzeige kümmern.

Das ist ein Buch, in das alle Unfälle in Ihrem Betrieb eingetragen werden.
Auch sehr kleine Unfälle sollen eingetragen werden.
Das macht Ihr Arbeit-Geber.

Wenn Sie nach einem Unfall lange nicht arbeiten gehen können,
sind sie trotzdem noch angestellt.
Der Unfall ändert nichts an Ihrem Arbeits-Verhältnis.
Wenn Sie nach der Reha Ihre alte Arbeit nicht mehr machen können,
hilft die Unfall-Kasse MV.

Das müssen Sie als Arbeit-Geber tun

Es kann sein, dass Sie Arbeit-Geber sind.
Nämlich wenn Sie eine Haushalts-Hilfe haben.
Oder eine Pflege-Person.

Dann müssen Sie diese Person bei der Unfall-Kasse MV versichern.
Falls sie einen Unfall bei der Arbeit hat. Das geht so:

Verdient Ihre Haushalts-Hilfe mehr als 520 Euro im Monat?
Dann müssen Sie Ihre Haushalts-Hilfe bei der Unfall-Kasse MV anmelden:
Telefon 03 85 51 81 239

Sie können uns auch eine E-Mail schreiben.

Verdient Ihre Haushalts-Hilfe weniger als 520 Euro im Monat?
Dann müssen Sie Ihre Haushalts-Hilfe anmelden:
Bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft.
Dies ist die Seite der Minijob-Zentrale:
Minijob-Zentrale www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Die meisten Infos dort sind in Schwerer Sprache.
Sie können die Minijob-Zentrale auch anrufen:
Telefon 03 55 29 02 70 799

Eine Pflege-Person ist jemand, der Sie in Ihrer Wohnung pflegt:
Das heißt: Die Pflege-Person hilft Ihnen

  • beim Waschen und Anziehen,
  • beim Essen,
  • beim Aufstehen und Ins-Bett-Gehen,
  • beim Einkaufen und Kochen,
  • beim Putzen,
  • beim Wäsche-Waschen.

Ist Ihre Pflege-Person bei einem Pflege-Dienst angestellt?
Dann müssen Sie nichts tun.
Ihre Pflege-Person ist schon versichert.

Ist Ihre Pflege-Person

  • jemand aus Ihrer Familie,
  • ein Nachbar oder
  • ein Freund?

Sie müssen nichts tun, wenn diese Dinge stimmen:

  • Die Pflege-Person ist nicht bei einem Pflege-Dienst angestellt.
  • Die Pflege-Person pflegt Sie in einer privaten Wohnung.
  • Sie haben mindestens den Pflegerad 2.
  • Die Pflege-Person bekommt Geld. Aber nicht mehr als das Pflege-Geld, das Sie bekommen.
  • Die Pflegeperson pflegt Sie mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.

Wenn diese Dinge stimmen, müssen Sie nichts tun. Ihre Pflege-Person ist schon versichert.

Sie sind nicht sicher, ob Ihre Pflege-Person versichert ist? Dann rufen Sie uns an!

Telefon 03 85 51 81 239

Oder schreiben Sie eine E-Mail.

Ist Ihre Pflege-Person nicht bei einem Pflege-Dienst angestellt?
Dann müssen Sie die Pflege-Person bei der Unfall-Kasse MV anmelden. Am besten rufen Sie an:

Telefon 03 85 51 81 239

Oder schreiben Sie eine E-Mail.

Service

Die Unfall-Kasse MV hat auch Service-Seiten im Internet.
Service spricht man sör wiss
Ein Service ist eine Hilfe.
Damit geht vieles leichter.

Zum Beispiel:
Sie können Kurse finden.
Und sich dafür anmelden.
Das schwere Wort für Kurse ist Seminare.
Zur Seite Seminare


Sie können Frage-Bögen herunter laden.
Das schwere Wort für Frage-Bögen ist Formulare.
Zur Seite Formulare


Sie können Nachrichten von der Unfall-Kasse lesen.
Die Nachrichten-Seite heißt Aktuelles.
Zur Seite Aktuelles


Sie können einen Frage-Bogen herunter laden.
Wenn Sie einen Unfall melden wollen.
Zum Unfall-Melder


Sie können Ärzte finden.
Die mit der Unfall-Kasse zusammen arbeiten.
Der Name für diese Ärzte ist Durchgangs-Ärzte.
Zur Suche von Durchgangs-Ärzten

Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Das ist die Erklärung zur Barrierefreiheit

der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.

Die Abkürzung davon ist: UK MV.

Im Text finden Sie diese Informationen:

Die UK MV ist Teil von der gesetzlichen Unfall-Versicherung.

Mehr zu gesetzlichen Unfall-Versicherungen finden Sie hier.

Die UK MV ist also eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind Behörden und Ämter.
Alle Menschen sollen die öffentlichen Stellen nutzen können.
Auch Menschen mit Behinderung.
Und deshalb müssen die Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
barrierefrei sein.

Barrierefreie Internet-Seite bedeutet:
Auch Menschen mit verschiedenen Behinderungen
können die Internet-Seite benutzen.

Für die Barrierefreiheit von Internet-Seiten gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der BITV.
BITV ist die Abkürzung für:

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.
In der BITV steht zum Beispiel auch:
Öffentliche Stellen müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit
auf ihrer Internet-Seite haben.

Dieser Text ist die Erklärung zur Barrierefreiheit von der UK MV in Leichter Sprache.

Die Erklärung gilt für diese Internet-Seite: www.uk-mv.de

Wir haben unsere Internet-Seite genau geprüft:

Wir haben geprüft:
Welche Barrieren gibt es auf unserer Internet-Seite?

Das Ergebnis von der Prüfung war:

Unsere Internet-Seite ist an vielen Stellen noch nicht barrierefrei.
Deshalb wird die Internet-Seite jetzt barrierefrei gemacht.

Und dann prüfen wir nochmal:
Ist die Internet-Seite jetzt barrierefrei?

Das Ergebnis von der Prüfung schreiben wir dann hier hin.

PDF-Dokumente

PDF ist der Name für eine bestimmte Art von Dokumenten.
Einige Dokumente auf unsere Internet-Seite sind PDF-Dokumente.
Zum Beispiel Info-Blätter zum Herunterladen.
Oder Online-Formulare.
Für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten gibt es genaue Regeln.

Manche PDF-Dokumente von uns sind schon barrierefrei.
Und manche PDF-Dokumente von uns sind noch nicht barrierefrei.

Das wollen wir ändern:
Ältere PDF-Dokumente werden nach und nach barrierefrei gemacht.
Neue PDF-Dokumente versuchen wir sofort barrierefrei zu machen.

Formulare

Unsere Formulare sind noch nicht ganz barrierefrei.
Das wollen wir ändern.

Videos

Unsere Videos sind noch nicht ganz barrierefrei.
Manche Videos von uns haben schon Untertitel.

Vielen Videos von uns fehlen noch diese Dinge:

  • Audio-Deskriptionen
  • Volltext-Alternativen

Das wollen wir ändern.
Deshalb machen wir neue Videos ab jetzt immer sofort barrierefrei.

Alternativ-Texte und Schrift-Größen

Auf unserer Internet-Seite können Sie die Schrift-Größe einstellen.
Und auf unserer Internet-Seite können Sie die Kontraste einstellen.
Schrift-Größen in Dokumenten sind noch nicht barrierefrei.
Und Kontraste in Dokumenten sind noch nicht barrierefrei.
Unsere Alternativ-Texte sind noch nicht barrierefrei.
Das wollen wir ändern.

Leichte Sprache

Für unsere wichtigsten Informationen gibt es Leichte-Sprache-Texte.
Die Texte finden Sie über diesen Link.

Deutsche Gebärdensprache

Manche Inhalte von uns gibt es in Deutscher Gebärdensprache.
Die Inhalte in Deutscher Gebärdensprache finden Sie über diesen Link.

Sie haben Probleme mit unserer Internet-Seite?
Oder Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit von unserer Internet-Seite?
Dann können Sie sich bei uns melden.

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Über unser Feedback-Formular

Feedback ist ein englisches Wort und bedeutet:
Rückmeldung oder Bewertung.
Feedback spricht man ungefähr so aus: Fiedbäck.
Unser Feedback-Formular ist ein Online-Formular.
Sie wollen zum Feedback-Formular?
Dann gehen Sie zu unserer Fuß-Zeile.

Die Fuß-Zeile ist ganz unten auf unserer Internet-Seite.
Klicken Sie in der Fuß-Zeile auf dieses Symbol:
Hinter dem Sprechblasen-Symbol steht: Seitenfeedback.
Dann öffnet sich das Feedback-Formular.

Mit der Post

Sie können uns auch einen Brief schicken.
Unsere Postadresse ist:

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin

Mit einem Fax

Sie können uns auch ein Fax schicken.
Unsere Faxnummer ist: 0 38 55 18 11 11

Mit einer E-Mail

Und Sie können uns auch eine E-Mail schicken.
Unsere E-Mail-Adresse ist: info@uk-mv.de

Wir haben zusammen keine Lösung für das Problem gefunden?
Dann können Sie sich bei der Schlichtungsstelle melden.

Die Schlichtungsstelle klärt Streits zum Thema Barrierefreiheit.
Die Schlichtungsstelle klärt Streits zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen.

Sie müssen kein Geld für die Arbeit von der Schlichtungsstelle bezahlen.
Und Sie brauchen keine Anwältin und keinen Anwalt.

Mehr Informationen über die Schlichtungsstelle finden Sie hier.

Sie können sich auch direkt bei der Schlichtungsstelle melden.
Die E-Mail-Adresse von der Schlichtungsstelle ist: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Die Adresse von der Schlichtungsstelle ist:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin

Die Telefonnummer von der Schlichtungsstelle ist: 030 18 52 72 80 5
Die Faxnummer von der Schlichtungsstelleist: 030 18 52 72 90 1

Die Schlichtungsstelle hat auch ein Gebärden-Telefon.
Bei dem Gebärden-Telefon arbeiten gehörlose Menschen.
Mit dem Gebärden-Telefon können Sie sich in Deutscher Gebärden-Sprache beschweren.


Sie wollen zum Gebärden-Telefon?
Dann klicken Sie hier.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache ist vom 17.02.2022.