Die Unfallkasse MV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung

Das bedeutet, dass die Politik der Unfallkasse MV gemeinsam, unabhängig und eigenverantwortlich von ihren Mitgliedsunternehmen auf Arbeitgeberseite und ihren Versicherten auf Arbeitnehmerseite gestaltet wird. Selbstverwaltung und Mitbestimmung sind tragende Prinzipien der Organisationsstruktur der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sowohl die Mitgliedsunternehmen als Arbeitgeber als auch die Versicherten entsenden gewählte Vertreterinnen und Vertreter in die Selbstverwaltungsorgane. Dies sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Hälfte der gewählten Mitglieder stammt von der Arbeitgeberseite der Mitgliedsunternehmen und die andere Hälfte aus den Reihen der Versicherten.

Die Organe der Unfallkasse sind:

Die Vertreterversammlung hat die Funktion eines Legislativorgans (Parlament) und besteht aus 20 Mitgliedern bei Stimmenparität. Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre durch Sozialwahlen gewählt und beschließt unter anderem:

  • die Satzung 
  • den jährlichen Haushalts- und Stellenplan
  • die Dienstordnung
  • die Unfallverhütungsvorschriften

Außerdem wählt sie den Geschäftsführer und den Vorstand.

Zu den Ausschüssen der Vertreterversammlung gehören

  • die beiden Widerspruchsausschüsse
  • der Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit dem Vorstand)
  • der Rechnungsprüfungsausschuss.

Vorsitzende: Melanie Schmidt 
Stellvertretender Vorsitzender: Erik Hofmann

Der Vorstand ist das verwaltungsleitende Organ, führt die Beschlüsse der Vertreterversammlung aus und ist damit für alle Aufgaben zuständig, die nicht ausdrücklich der Vertreterversammlung obliegen. Der Vorstand besteht aus 12 ordentlichen und ehrenamtlich tätigen Mitgliedern.
Der Geschäftsführer ist beratendes Mitglied im Vorstand.

Der Vorstand hat drei Ausschüsse:

  • die beiden Rentenausschüsse
  • den Personal- und Haushaltsausschuss
  • den Präventionsausschuss (gemeinsamer Ausschuss mit der Vertreterversammlung).

Vorsitzende: Elke Watzema (alternierend)

Stellvertretender Vorsitzende: Gabriele Axmann (alternierend)

 

Neben den ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorganen hat die Unfallkasse MV einen hauptamtlichen Geschäftsführer. 

Aufgaben des Geschäftsführers:

  • beratendes Mitglied des Vorstandes
  • hauptamtliches Führen der laufenden Verwaltungsgeschäfte
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Unfallkasse MV
  • Dienstvorgesetzter des Personals

Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden auf Vorschlag des Vorstandes durch die Vertreterversammlung gewählt.