Kleine Wasserfahrzeuge

Für kleine Wasserfahrzeuge mit einer Länge unter 8 m gelten die aktuellen staatlichen Vorschriften nicht. Daher hat die Unfallkasse MV unter Mitwirkung von Experten eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Diese praxisbezogene Empfehlung unterstützt die versicherten Unternehmen beim gesetzlich vorgeschriebenen Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der sicheren Ausrüstung und Qualifikation der Besatzung.

Hier gibt es die Broschüre "Kleine Wasserfahrzeuge" zum Download, (PDF, 148 kB, barrierefrei)