Versichert im öffentlichen Dienst

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Unfallkasse gesetzlich unfallversichert.

Wer gehört dazu?

Die Unfallkasse M-V bietet ihren Versicherten, insbesondere den Beschäftigten (Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende) der Kommunen, den Beschäftigten des Landes, den Beschäftigten der kommunalen Unternehmen und der Landesunternehmen sowie den Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, den Studierenden an den Hochschulen, den Schülern allgemeinbildender oder berufsbildender Schulen, den Kindern während des Besuchs von Tageseinrichtungen und einer Vielzahl ehrenamtlich Engagierter einen umfassenden Versicherungsschutz gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls, Schulunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit.

Nicht versichert sind Beamtinnen und Beamte sowie ihnen gleichgestellte Personen. Sie haben unmittelbar gegenüber ihrem Dienstherrn Anspruch auf Unfallfürsorge.

Der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in Zusammenhang stehen. Versichert sind auch offizielle Betriebsausflüge und Betriebsfeiern sowie die Teilnahme am Betriebssport, wenn er dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat. Der Versicherungsschutz greift zudem auf den direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte und auf Betriebswegen im Außendienst und auf Dienstreisen.

Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder wenn Sie Ihren Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbrechen.

Doch nicht nur Menschen, die in einem regulären Beschäftigungsverhältnis stehen, gehören zu unserer Versichertengemeinschaft. Auch Personen die unentgeltlich arbeiten, zum Beispiel für eine Kommune, sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert. Lesen Sie hierzu die Informationen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt sowie von sonstigen Versicherten.