Austritt des Vereinigten Königreiches aus der EU
Nach der Ratifizierung des zwischen Brüssel und London verhandelten Austrittsabkommens trat das Vereinigte Königreich am 31.01.2020 um Mitternacht (Ortszeit Brüssel) aus der Europäischen Union aus. Bis zum 31.12.2020 werden die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich neu verhandelt. In diesem Zeitraum gelten die bisherigen Regeln der Sozialrechtskoordinierung unverändert fort.
Die Europäische Kommission hat die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang zusammengefasst, die hier in Auszügen und vollständig als PDF-Download erhältlich sind. Nachfolgend Auszüge.
Was passiert am 1. Februar 2020?
Wenn das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 nach einer vollständigen Ratifizierung des Austrittsabkommens aus der Europäischen Union austritt, beginnt der Übergangszeitraum. Dieser im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen. Das Vereinigte Königreich wird nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern der EU vertreten sein, aber das EU-Recht wird im Vereinigten Königreich bis zum Ende des Übergangszeitraums weiterhin gelten.
Die EU und das Vereinigte Königreich werden diese Monate nutzen, um auf der Grundlage der von der EU und dem Vereinigten Königreich im Oktober 2019 vereinbarten Politischen Erklärung eine neue und faire Partnerschaft für die Zukunft zu vereinbaren.
Die Kommission wird am 3. Februar einen umfassenden Entwurf der Verhandlungsrichtlinien annehmen. Dieses Mandat wird anschließend im Rahmen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" gebilligt. Dann können förmliche Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich eingeleitet werden. Der Rahmen der Verhandlungen wird zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart,
Was ist unter dem Übergangszeitraum zu verstehen?
Der Übergangszeitraum ist befristet und beginnt am 1. Februar 2020. Die genauen Bestimmungen in Bezug auf den Übergangszeitraum sind im Vierten Teil des Austrittsabkommens festgelegt. Derzeit ist vorgesehen, dass der Übergangszeitraum am 31. Dezember 2020 endet. Er kann einmalig um ein oder zwei Jahre verlängert werden. Ein entsprechender Beschluss muss gemeinsam von der EU und dem Vereinigten Königreich vor dem 1. Juli 2020 getroffen werden.
Welche Verpflichtungen wird das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums haben?
Das gesamte EU-Recht in allen Politikbereichen gilt weiterhin für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich, mit Ausnahme von Bestimmungen der Verträge und Rechtsakte, die für das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich vor dem Inkrafttreten des Austrittsabkommens nicht bindend waren. Dies gilt auch für Rechtsakte zur Änderung solche Rechtsakte.
Insbesondere wird das Vereinigte Königreich
- sich nach wie vor an der EU-Zollunion und am Binnenmarkt (mit allen vier Freiheiten) und an allen Politikbereichen der Union beteiligen;
- weiterin die EU-Politik im Bereich Justiz und Inneres anwenden; Bei Maßnahmen zur Änderung, Ersetzung oder Ergänzung der während seiner EU-Mitgliedschaft auf das Land anwendbaren Rechtsvorschriften steht dem Vereinigten Königreich ein Wahlrecht zu, ob es diese anwenden will oder nicht (Opt-in/Opt-out).
- den Durchsetzungsmechanismen der EU, beispielsweise Vertragsverletzungsverfahren, unterliegen;
- alle von der EU unterzeichneten internationalen Vereinbarungen beachten müssen. Ferner kann das Vereinigte Königreich keine neuen Abkommen in Bereichen anwenden, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen, außer die EU stimmt dem zu.
Was wurde in Bezug auf die Bürgerrechte vereinbart?
Das Recht aller Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, in einem beliebigen EU-Mitgliedsstaat zu leben, zu arbeiten oder zu studieren, ist ein Grundpfeiler der Europäischen Union. Viele Bürgerinnen und Bürger der EU und des Vereinigten Königreichs haben ihre Lebensentscheidungen auf der Grundlage des freien Personenverkehrs nach dem Unionsrecht getroffen. Dem Schutz der durch diese Bürgerinnen und Bürger und ihre Familienangehörigen getroffenen Lebensentscheidungen wurde seit dem Beginn der Verhandlungen oberste Priorität eingeräumt.
Das Austrittsabkommen schützt das Recht von über drei Millionen EU-Bürgern im Vereinigten Königreiuch und über einer Million britischer Staatsbürger in den EU-Ländern auf Verbleib und Fortführung ihrer derzeitigen Tätigkeiten.
Austrittsabkommen: Für wen gilt der Schutz?
Das Austrittsabkommen schützt EU-Bürgerinnen und Bürger, die am Ende des Übergangszeitraums im Vereinigten Königreich wohnen, und Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs, die am Ende des Übergangszeitraums in einem der 27 EU-Mitgliedstaaten wohnen, sofern der Aufenthalt im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über die Freizügigkeit steht.
Das Austrittsabkommen schützt darüber hinaus auch die Familienangehörigen, denen nach geltendem EU-Recht das Recht auf Nachzug gewährt wird (derzeitige Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel und Personen in einer bestehenden dauerhaften Beziehung) und die gegenwärtig noch nicht im selben Aufnahmestaat wie der Unionsbürger oder der Staatsbürger des Vereinigten Königreichs leben.
Kinder werden durch das Austrittsabkommen geschützt, unabhängig dafvon, ob sie vor oder nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs bzw.innerhalb oder außerhalb des Aufnahmestaates geboren werden, in dem der EU-Bürger oder der Staatsbürger des Vereinigten Königreiches wohnt. Die einzige Ausnahme betrifft Kinder, die nach dem Austritt des Vereinigten Königsreichs geboren werden und für die ein nicht unter das Austrittsabkommen fallender Elternteil nach dem anwendbaren Familienrecht das alleinige Sorgerecht hat.
Was die soziale Sicherheit betrifft, so schützt das Austrittsabkommen alle Unionsbürger, die sich am Ende der Übergangszeit in einer Situation befinden, die sowohl das Vereinigte Königreich als auch einen Mitgliedstaat betrifft. Auch ihre Familienangehörigen und ihre Hinterbliebenen sind geschützt.
Welche Rechte werden geschützt?
Das Austrittsabkommen ermöglicht es sowohl den EU-Bürgerinnen und -Bürgern als auch den Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie ihren jeweiligen Familienangehörigen, ihre aus dem Unionsrecht abgeleiteten Rechte für den Rest ihres Lebens weiterhin auszuüben, sofern diese Rechte auf einer vor dem Ende des Übergangszeitraums getroffenen Lebensentscheidung beruhen.
So können EU-Bürgerinnen und -Bürger, Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs sowie ihre jeweiligen Familienangehörigen weiterhin unter den gleichen materiellrechtlichen Bedingungen in dem Aufnahmestaat leben, arbeiten oder studieren, wie sie es gegenwärtig nach dem Unionsrecht tun. Dabei gilt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Recht auf Gleichbehandlung gegenüber den Staatsangehörigen des Aufnahmestaates in vollem Umfang. Es gelten lediglich die sich aus dem Unionsrecht ergebenden bzw. im Abkommen vorgesehenen Beschränkungen. Das Austrittsabkommen hindert das Vereinigte Königreich oder die Mitgliedstaaten nicht daran, weitergehende Rechte zu gewähren.
Die vollständigen FAQ der Europäischen Kommission erhalten Sie hier als PDF-Dokument.