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Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Unternehmen

Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)

  • Für wen werden die Kosten übernommen?

    Für wen werden die Kosten übernommen?

    Für angestellte Beschäftigte, die als Versicherte der Unfallkasse gelten, werden die Aus-  und Fortbildungskosten gemäß folgendem Anteil der Versicherten übernommen:

    • Ministerien, Verwaltungen und Bürobetriebe 5%
    • Sparkassen 5%
    • Hochschulen 10% (ohne Studierende)
    • Sonstige Betriebe* 10%
    • Landesforst Mecklenburg-Vorpommern 20%

    * Bauhöfe, Entsorgungsbetriebe, Abwasser/Klärwerke, Straßenmeistereien, Deponien, Wohnungsgesellschaften (WGS), Kliniken, Alten- und Pflegeheime, Behindertenwerkstätten, Zoologische Gärten, Museen, Theater, Forschungsinstitute, Natur-  und Nationalparkämter, etc.

     

  • Für wen ist eine Kostenübernahme nicht möglich

    Für wen ist eine Kostenübernahme nicht möglich

    • Personen, an die von Berufswegen entsprechende Kenntnisse in Erster Hilfe gestellt werden, z. B. Angehörige med. Heilberufe, Aufsichtspersonen in Schwimmbädern, Angehörige von Feuerwehren und Hilfeleistungsunternehmen, Polizei, etc.
       
    • geringfügig Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende, Praktikantinnen/ Praktikanten oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen 
       
    • Beamte (nach § 4 Abs.1 Nr.1 Sozialgesetzbuch VII)

     

  • Wie ist der Ablauf?

    Wie ist der Ablauf?

    Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

    Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

     

  • Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Die Aus-  und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

    Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de  einzusehen.

     

Angaben zum Antragssteller

Mitgliedsbetrieb*:
BTS-Mitgliedsnummer:
Straße* | Hausnr.*:
PLZ* | Ort*:
Anrede*:
Ansprechpartner/in*:
Funktion* | Abteilung*:
Telefon*:
Fax-Nummer:
E-Mail-Adresse*:
Träger der Einrichtung:

Kostenübernahme-Antrag für Unternehmen

Bitte wählen Sie zunächst die Betriebsart aus

Betriebsart

Gesamtzahl (ohne Mehrfachnennung)
Beschäftigte (ohne Beamte):
Standorte (je Bereich):

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung
Anzahl Personen:
Monat/Jahr:

Anzahl der beantragten Personen
Ausbildung:
Fortbildung:

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?
Jahr*:

Ergänzende Erläuterungen:


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Kontakt Erste Hilfe

Unfallkasse 
Mecklenburg-Vorpommern

Anne Buchs
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
 
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin

Telefon:  0385 / 51 81 - 402
Fax: 0385 / 51 81 - 444
   
E-Mail:  erste.hilfe(at)uk-mv.de