Inhalt
Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)
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Für wen werden die Kosten übernommen?
Für wen werden die Kosten übernommen?
Für folgende angestellte Lehrkräfte, Klassenlehrer*innen und Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern die Aus- und Fortbildungskosten in Erster Hilfe (ausgenommen Referendare und Schulsozialarbeiter/innen), in:
- Grundschulen und Förderschulen
- Regionalschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufsschulen in den Fachrichtungen: Biologie, Physik, Chemie, Sport, AWT, Hauswirtschaft
- Beruflichen Schulen, Lehrkräfte für berufspraktische Fächer, Klassenlehrer*innen und PMSA.
Für die verbeamteten Lehrkräfte werden die Kosten durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Siehe Erlass vom 10.05.2023
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Wie ist der Ablauf?
Wie ist der Ablauf?
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus- bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet. -
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?
Die Aus- und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.
Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de einzusehen.