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Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten

Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)

  • Für wen werden die Kosten übernommen?

    Für wen werden die Kosten übernommen?

    Die Kosten werden nur für Erzieher/innen und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden sollen.
    Kosten werden nicht für Schüler*innen, Praktikantinnen/ Praktikanten und Auszubildende oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen.

     

     

  • Wie viele Personen kann ich anmelden?

    Wie viele Personen kann ich anmelden?

    Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
     

    • Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
      Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus-  und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

     

  • Wie ist der Ablauf?

    Wie ist der Ablauf?

    Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus-  bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

    Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

     

  • Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Die Aus-  und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

    Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de  einzusehen.

     

Angaben zum Antragssteller

Mitgliedsbetrieb*:
BTS-Mitgliedsnummer:
Straße* | Hausnr.*:
PLZ* | Ort*:
Anrede*:
Ansprechpartner/in*:
Funktion* | Abteilung*:
Telefon*:
E-Mail-Adresse*:
Träger der Einrichtung:

Kostenübernahme-Antrag für Kindertageseinrichtungen und Horte

Gesamtzahl der
Erzieher/-innen:
Sonderpädagogen/innen:
Gruppen:

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung
Anzahl Personen:
Monat/Jahr:

Anzahl der beantragten Personen
Ausbildung:
Fortbildung:

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?
Jahr*:

Ergänzende Erläuterungen:


Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter der Datenschutzerklärung.
Die mit einem * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein.
 

Kontakt Erste Hilfe

Unfallkasse 
Mecklenburg-Vorpommern

Anne Buchs
Postfach 11 02 32
19002 Schwerin
 
Wismarsche Str. 199
19053 Schwerin

Telefon:  0385 / 51 81 - 402
Fax: 0385 / 51 81 - 444
   
E-Mail:  erste.hilfe(at)uk-mv.de