Antrag auf Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Kindertageseinrichtungen und Horten

Erläuterungen zum Antrag (nach§ 26 DGUV Vorschrift 1)

  • Für wen werden die Kosten übernommen?

    Die Kosten werden nur für Erzieher/innen und Sonderpädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen/ Horten übernommen, die als betriebliche Ersthelfer eingesetzt werden sollen.
    Kosten werden nicht für Schüler*innen, Praktikantinnen/ Praktikanten und Auszubildende oder sonstige diesen gleichzusetzende Personen übernommen.

     

     

  • Wie viele Personen kann ich anmelden?

    Gemäß § 26 DGUV Vorschrift 1 muss in Kindertageseinrichtungen ein/e Ersthelfer/in je Kindergruppe zur Verfügung stehen.
     

    • Kommunale Einrichtungen und Einrichtungen in freier Trägerschaft (Gemeinnützigkeit):
      Alle Erzieher/innen können angemeldet werden. Die Kosten der Ersthelfer Aus-  und Fortbildung werden von der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

     

  • Wie ist der Ablauf?

    Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular spätestens drei Wochen vor Beginn der Aus-  bzw. Fortbildung vollständig aus und senden es an uns ab.

    Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie von der Unfallkasse per E-Mail oder Post Ihre Kostenzusage. Diese übergeben Sie am Kurstag der ermächtigten Stelle, welche die Kursgebühren dann direkt mit der Unfallkasse abrechnet.

     

  • Von wem kann die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer durchgeführt werden?

    Die Aus-  und Fortbildung kann von allen Leistungserbringern durchgeführt werden, die durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe im Vorwege ermächtigt wurden.

    Eine Liste der ermächtigten Stellen ist unter www.bg-qseh.de  einzusehen.

     

Angaben zum Antragssteller

Kostenübernahme-Antrag für Kindertageseinrichtungen und Horte

Gesamtzahl der

Letzte Erste-Hilfe-Aus-/Fortbildung

Anzahl der beantragten Personen

In welchem Jahr planen Sie die Aus-/Fortbildungen durchführen zu lassen?